Gutachten und Stellungnahmen

Ermittlung von Verkehrswerten für Immobilien in Berlin und Brandenburg

Die Bewertung einer Immobilie steht in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Lebenssituation, die besondere Sorgfalt erfordert - häufig handelt es sich dabei um Scheidungen oder Erbangelegenheiten. H&Z Immobilien bietet Ihnen die umfassende Beratung und Auftragsabwicklung durch einen DEKRA-zertifizierten und geprüften Immobilienexperten und Sachverständigen aus Berlin Köpenick. Die telefonische Erstberatung ist hierbei selbstverständlich kostenlos.

Zertifikate und Mitgliedschaften H&Z Immobilien.


Immobilienbewertung und Beratung durch einen DEKRA-zertifizierten Immobilienexperten.

Stellungnahmen und Kurzgutachten

Regelmäßig reicht es für die Feststellung des Verkehrswertes schon aus, eine Stellungnahme oder ein Kurzgutachten erstellen zu lassen. Der Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens einschließlich Beweisführung ist häufig mit den berühmten Kanonen, die auf Spatzen schießen zu vergleichen. H&Z Immobilien bietet daher auch Stellungnahmen und Kurzgutachten an. Auch hierbei wird die Immobilie vor Ort besichtigt und es kommen die gesetzlich vorgegebenen Berechnungsgrundlagen zur Anwendung. Das Berechnungsergebnis wird also dasselbe sein, dass auch ein "großes" Gutachten bietet. Sie sparen jedoch eine Menge Geld und Zeit.

Verkehrswertgutachten

Eine kostengünstige Stellungnahme oder ein Kurzgutachten sind nicht immer eine empfehlenswerte Option. Meistens sind es (gegnerische) Anwälte oder Behörden, die hinsichtlich der Verkehrswertermittlung und dem Gutachten genaue Vorgaben machen. Häufig heißt es dann: Vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Auch für Scheidungen oder Nachlassangelegenheiten können Verkehrswertgutachten die beste Wahl sein. Selbstverständlich ist das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien auch hierbei gerne Ihr Ansprechpartner. Verkehrswertgutachten sind unser Kerngeschäft.



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Die Gründe für eine Immobilienbewertung:


▶ Erbfall

Leider gehören auch Todesfälle und Nachlassangelegenheiten mit zur Immobilienwirtschaft. Erben und Erbengemeinschaften benötigen nicht selten eine objektive und sachverständige Bewertung von Immobilien, die Teil von (möglichen) Nachlassangelegenheiten sind. Weiter...


▶ Scheidung / Trennung

Häufig spielt die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen im Falle einer Scheidung eine besondere Rolle, da Immobilien meistens einen maßgeblichen Vermögensbestandteil darstellen. Die Ermittlung des Verkehrswertes ist daher regelmäßig unverzichtbar. Weiter...


▶ Pflege und Betreuung

Beispielsweise im Rahmen der Sozialhilfe ist der Verkehrswert eines Grundstücks oft von entscheidender Bedeutung. Hieran werden nicht selten Entscheidungen geknüpft. Auch die gesetzliche Betreuung erfordert häufig die unabhängige Verkehrswertermittlung durch einen Sachverständigen. Weiter...



▶ Kaufinteresse

Potentielle Käufer einer Immobilie konsultieren gerne Sachverständige, um offenen Fragen zu klären und den aufgerufenen Kaufpreis prüfen zu lassen. Ziel ist es, die Entscheidungsgrundlage auszubauen und eine mögliche Investition abzusichern, indem der tatsächliche Verkehrswert sachverständig begutachtet wird. Weiter...


▶ Zweite Meinung

Werden vorhandene Einschätzungen oder Gutachten anderer Sachverständiger in Zweifel gezogen, bietet sich die Prüfung durch einen unabhängigen und sachverständigen Dritten an. Nicht immer muss hierbei ein vollständiges, neues Gutachten über den Verkehrswert erstellt werden. Weiter...


▶ Verkauf

Verkäufer haben oft keine Vorstellung davon, wie viel ihre Immobilie eigentlich wert ist und welche Werteinflüsse interessant sind. Marktwertermittlungen klären die offenen Fragen und bieten gleichzeitig eine solide Verhandlungsgrundlage dank der Expertise des Immobiliensachverständigen. Weiter...



▶ Finanzamt

Der unabhängig ermittelte Verkehrswert einer Immobilie kann für die Steuerpflicht dem Finanzamt gegenüber von großer Bedeutung sein. Ein Verkehrswertgutachten oder die vorherige Ersteinschätzung können zur Steuer- und Kostenersparnis führen. Weiter...


▶ Weitere Anlässe

Es gibt zahlreiche weitere Anlässe, die die Erstellung einer Immobilienbewertung erfordern können. Hierzu zählen unter anderem die geplante Grundstücksteilung, Finanzierungspläne oder die geplante Sanierung eines Immobilienobjektes mit Vorher/Nachher-Darstellung.




Bewertet werden können die Verkehrswerte folgender Objekt- und Grundstücksarten:

Unbebaute Grundstücke

- Baugrundstücke

- Landwirtschaftsflächen

- Forstwirtschaftsflächen

- Gartenland

- Erholungsflächen

- Wasserflächen

- Sondernutzungsflächen

Bebaute Grundstücke

- Einfamilienhäuser

- Reihenmittelhäuser

- Reihenendhäuser

- Doppelhaushälften

- Zweifamilienhäuser

- Mehrfamilienhäuser

- Wohnungen

- Garagen

- Wochenendhäuser

Besondere objekte

- Stallungen

- Lagerhallen

- Praxen

- technische Einrichtungen

- Werkstätten

Rechte und Lasten

- Erbbaurechte

- Nießbrauchrechte

- Wohnrechte

- Wohnungsrechte

- Wegerechte

- Leitungsrechte

- Überbau


Hier erfahren Sie noch mehr zu den verschiedenen Grundstücks- und Objektarten, die das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien für Sie begutachten und bewerten kann.



Vorgehensweise und Bewertungsarten

Die Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie ist komplex und erfordert die Beachtung individueller Details. Im Großen und Ganzen ergeben sich diese Details aus der Lage des Grundstücks und dem Zustand der darauf befindlichen Gebäude. Bei der Erstellung einer professionellen Wertermittlung (in Form eines Gutachtens) durch einen Sachverständigen ist es daher unabdingbar, dass der Gutachter das Bewertungsobjekt persönlich und "live" vor Ort betrachtet. Nur so kann der Verkehrswert in seiner Komplexität auch tatsächlich erfasst werden.

 

Bewertung ist jedoch nicht gleich Bewertung. Während die Berechnungsgrundlagen für die Verkehrswertermittlung, basierend auf den geltenden Vorgaben, immer dieselben sind und auf der Anwendung von Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und / oder Sachwertverfahren basieren, kann die Darstellung des Ergebnisses durchaus variieren. H&Z Immobilien bietet Ihnen als Sachverständigenbüro unterschiedliche Formen der Immobilienbewertung, um den unterschiedlichsten Ansprüchen einer Vielzahl von Kunden gerecht zu werden. Egal ob Einzelleistungen, Verkehrswertgutachten (Vollgutachten), Kurzgutachten, Stellungnahmen oder die Überprüfung schon vorhandener Wertermittlungen:

 

Wir finden eine optimale Lösung für Sie.

Wir erläutern Ihnen unsere Vorgehensweise und die Bewertungsarten.

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, mit welchen Preisen Sie bei der Verkehrswertermittlung rechnen sollten, sehen Sie bei den folgenden Erläuterungen Durchschnittspreise für verschiedene Gutachten. Diese Durchschnittspreise verstehen sich einschließlich 19 % Umsatzsteuer und beziehen sich vorrangig auf Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Die Kosten können sowohl niedriger als auch (selten) teurer ausfallen. Niedrigere Kosten sind beispielsweise bei unbebauten Grundstücken zu erwarten. Höhere Kosten können dann entstehen, wenn Belastungen (z.B. Wegerechte für den Nachbarn) den rechnerischen Aufwand erhöhen und / oder wenn es sich um mehrfach bebaute Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser handelt. Die Gutachten werden dann schlicht aufwendiger. 

 

Hier erfahren Sie noch mehr über die Preise.

▶ Verkehrswertgutachten (⌀ 1799 - 1899 Euro)

Das komplexe Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB, häufig auch Vollgutachten genannt, bietet umfassende rechtliche und mathematische Erläuterungen zu den wertrelevanten Aspekten der Immobilie. Visuelle Eindrücke, Besonderheiten und Schäden werden dokumentiert und beschrieben. Die Kennzahlen der Bewertung sind deutlich dargestellt und Ermessensentscheidungen werden verständlich und ausführlich begründet. So soll das Verkehrswertgutachten dem Empfänger ermöglichen, im Rechtsverkehr und gegenüber Behörden standzuhalten.

▶ Stellungnahmen (⌀ 599 - 699 Euro)

Insbesondere für Verkäufer und Käufer, die auf komplexe Verkehrsgutachten verzichten und Zeit sparen wollen. Die in der Regel ein- bis dreiseitigen Stellungnahmen beschränken sich auf die Einschätzung des Marktwertes (Verkehrswertes) im Endergebnis, ohne detaillierte rechtliche und mathematische Erläuterungen. Es entfällt ebenfalls die Fotodokumentation. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist diese Art der Bewertung regelmäßig eher ungeeignet. 

▶ Kurzgutachten (⌀ 1099 - 1199 Euro)

Die Light-Version eines vollständigen Verkehrswertgutachtens: Die Erläuterungen und der Umfang der Fotodokumentationen reichen nicht an die eines komplexen Verkehrswertgutachtens oder "Vollgutachtens" heran - dennoch enthält das Kurzgutachten eine grobe Übersicht aller Bewertungsaspekte. Fotos und ggf. auch Anlagen vermitteln einen visuellen Eindruck der Immobilie. Kurzgutachten bieten eine übersichtliche Bewertung für alle, für die ein Verkehrswertgutachten nicht zwingend erforderlich ist, wenn sie dennoch eine übersichtliche Gesamtdarstellung wünschen.

▶ Plausibilitätsprüfungen

Bedienen Sie sich gerne einer zweiten Meinung. H&Z Immobilien bieten Ihnen an, schon vorhandene Einschätzungen, Berechnungen und Gutachten auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Hierbei muss es nicht zwingend um richtig oder falsch gehen. Es zählt, dass eine zweite Meinung regelmäßig hilfreich bei der Klärung von Streitigkeiten und innerfamiliären Entscheidungsfindungen sein kann. Wir überprüfen sorgfältig, ob Ihre Zweifel berechtigt sind oder nicht.




Rechtliche Fragen

Rechtssicherheit bei der Immobilienwertermittlung von H&Z Immobilien.

Rechtssicherheit

Insoweit das Immobiliengutachten zur Vorlage bei einem Gericht, auf Grund eines Rechtsstreits oder für eine Behörde benötigt wird, kann es erforderlich sein, dass besondere Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Wertermittlung und somit des Gutachtens durch den Sachverständigen berücksichtigt werden müssen.

 

Daher ist es in einem solchen Fall wichtig, dass wir in einem gemeinsamen Gespräch genau feststellen, was der Grund für die Bewertung der Immobilie ist, denn Verkehrswertermittlung ist nicht gleich Verkehrswertermittlung. Regelmäßig ist ein Verkehrswertgutachten im Sinne des Baugesetzbuches gefordert.

 


Schiedsgutachtenabreden bei H&Z Immobilien.

Schiedsgutachten

Sollte schon feststehen, dass gerichtliche Verhandlungen bevorstehen oder wenn es bereits zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, können sogenannte "Schiedsgutachten" für Klarheit sorgen. Hier werden die Rahmenbedingungen der Verkehrswertermittlung sozusagen im Vorfeld vereinbart.

 

Bei einem Schiedsgutachten einigen sich die streitenden Parteien gemeinsam auf einen Gutachter / Sachverständigen, der die Verkehrswertermittlung vornimmt und beauftragen diesen auch gemeinsam. Diese Einigung wird schriftlich festgehalten und beinhaltet außerdem die Übereinkunft darüber, dass das Ergebnis des gemeinsam beauftragten Sachverständigen von beiden Seiten akzeptiert wird. Die Klärung des Immobilienwertes fußt folglich ausschließlich auf dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. So kann verhindert werden, dass mehrere, häufig kostenintensive Gutachten beauftragt werden, ohne das am Ende eine Lösung herbei geführt wird. 


Wir erläutern Ihnen gerne in einer umfassenden Beratung Ihre Möglichkeiten und die jeweiligen Rahmenbedingungen, die in Ihrem Fall hinsichtlich einer Immobilienbewertung beachtet werden müssen. Selbstverständlich sind wir auch gerne bereit, mit Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam zu prüfen, welche Art von Gutachten oder Verkehrswertermittlung für Sie erforderlich ist. Wenn die Umstände es verlangen, nehmen wir auch zur "Gegenseite" Kontakt auf, um mögliche Fragen zu klären und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Es ist immer empfehlenswert, dass alle beteiligten Parteien dem beauftragten Sachverständigen ihr Vertrauen schenken. Die Verkehrswertermittlung einer Immobilie sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent sein.



Grundsätze und Verpflichtungen

Die Hintergründe, die eine gutachterliche Immobilienbewertung erforderlich machen, erfordern in fast jedem Fall äußerste Diskretion und unbedingte Professionalität. Es handelt sich bei Immobilien regelmäßig um emotional und wirtschaftlich enorm bedeutsame Positionen. Wir stellen daher größtmögliche Ansprüche an uns selbst, um dieser Verantwortung bei jedem Schritt unserer Tätigkeit gerecht zu werden. Der federführende Sachverständige ist Herr Benjamin Zühlke, Inhaber und Geschäftsführer von H&Z Immobilien. Herr Zühlke ist als Sachverständiger durch die DEKRA zertifiziert, durch die Sprengnetter Akademie geprüfter Schimmelexperte und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter. Das Führen des DEKRA-Siegels und die Mitgliedschaft im Bundesverband erfordern die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und des Ehrenkodex des Bundesverbandes. Zudem hat H&Z Immobilien eigene Leitlinien entwickelt, die die Grundlage für die tägliche Arbeit im Bereich der Immobilienwertermittlung bilden.

 

Unsere Wertermittlungen und Gutachten werden folglich unter anderem unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstellt.

 

Sämtliche Informationen und Daten werden außerdem stets vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzlichen Pflichten hierzu bestehen. Es herrscht Verschwiegenheitspflicht. Kosten und Zeitrahmen sind durch den Sachverständigen grundsätzlich transparent darzulegen. Dazu gehört für uns auch, dass H&Z Immobilien ausschließlich mit Pauschalpreisen arbeitet.

 

Darüber hinaus werden erstellte Gutachten in Anlehnung an die Sachverständigenordnung der IHK Berlin 10 Jahre in unserem Archiv aufbewahrt und sind für niemanden sonst zugänglich. Lediglich der Auftraggeberin / dem Auftraggeber ist es möglich, innerhalb dieser Frist die erfassten Daten der Wertermittlung erneut anzufragen.

 

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Häufige Fragen zum Thema Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Zum öffnen der Antworten auf die Frage klicken:

Das Sachwertverfahren ist eines von mehreren möglichen Werterrmittlungsverfahren. Um den Verkehrswert den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu berechnen, kommen entweder das Vergleichwertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Es können auch mehrere Verfahren angewendet werden, wobei in der Regel nur eines der Verfahren das dominierende ist. Weitere Wertermittlungsverfahren können jedoch "stützend" sein. Hier erfahren Sie mehr über die Verfahrensarten und inebsondere über das Sachwertverfahren, dass Ertragswertverfahren und das Vergleichwertverfahren.

Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um eine einfache Schätzung eines Maklers oder gar um eine automatisierte Errechnung durch einen Programmcode handelt, wie man ihn im Internet auf gängigen Portalen häufig findet. Um eine umfassende Wertermittlung durch einen Sachverständigen, wie es H&Z Immobilien Ihnen anbieten, wird es sich regelmäßig nicht handeln. Vielmehr geht es hier um Einschätzungen und automatisierte Vergleiche mit Ihrem Umfeld. Häufig werden entsprechende Bewertungstools auf Websites als Akquise für mögliche Verkaufsaufträge genutzt. Für eine Beurteilung aus reinem Interesse kann diese günstige oder teilweise auch kostenlose Variante ausreichen. Verkaufsverhandlungen werden Sie mit der bloßen Aussage eines Dritten oder einem Internetlink jedoch kaum beeinflussen. Auch im Falle einer (rechtlichen) Auseinandersetzung ist mehr gefragt, als eine grobe oder automatisierte Schätzung. Eine Anerkennung dieser kostenlosen (Online-) Bewertungen vor Gericht, Behörden gegenüber oder unter Anwälten ist erfahrungsgemäß nahezu ausgeschlossen.

Sicher ist es am sinnvollsten, wenn Sie uns kontaktieren und wir gemeinsam besprechen, wofür Sie den Wert Ihrer Immobilie benötigen. Wir beraten Sie umfassend und Sie können sich sicher sein, dass wir es Ihnen auch dann mitteilen, wenn eine kostenpflichtige Wertermittlung für Sie nicht notwendig ist. Auch wenn Sie andere Immobilienprofis oder Makler kontaktieren und beauftragen möchten, sollten Sie sich immer trauen kritische Fragen zu stellen. Was sind die Inhalte der Wertermittlung bzw. des Gutachtens? Reichen diese in meiner jetzigen Situation aus und welche Qualifikationen bringt der Dienstleister mit? Nur wer sich diesen Fragen auch offen und selbstsicher stellen kann, bringt das Potential mit Sie unterstützen zu können

Die Immobiliengutachten von H&Z Immobilien werden vor allem im Zusammenhang mit Erbfällen, Scheidungen und bei Immobilienkäufen angefragt. Wenn Sie also im Falle von Erbstreitigkeiten oder Unsicherheiten im Rahmen von möglichen Auszahlungen oder Umschreibungen wissen müssen, wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung wert ist, können unsere Bewertungen dabei helfen, Klarheit zu schaffen und die ungefähren Dimensionen der Erbmasse abzuschätzen. Auch im Falle einer Scheidung dient die Immobilienbewertung dazu, eine objektive Drittmeinung einzuholen, die über eine bloße Schätzung hinaus geht. Immobilienkäufer hingegen interessieren sich meist dafür, ob der für den Kauf einer Immobilie zu vereinbarende Preis oder schon vereinbarte Preis realistisch und fair ist. Es gibt jedoch auch zahlreiche weitere Anwendungsbereiche für professionelle Immobilienbewertungen. Hierzu zählen beispielsweise Vermögensfeststellungen im Rahmen der Pflege von Angehörigen, Bewertungen zur Absicherung von Kreditverträgen, Schenkungen und die (Neu-)Aufteilung von Grundstücken oder deren Belastung - beispielsweise mit einem Wege- und Leitungsrecht. Wenn Sie also wissen wollen oder wissen müssen, wie viel Ihr Haus wert ist, stehen wir gerne an Ihrer Seite. Selbstverständlich gilt das auch für Wohnungen und unbebaute Grundstücke.

Wir agieren aus Berlin Köpenick und sind für Kunden im gesamten Großraum Berlin, Potsdam und grundsätzlich in ganz Brandenburg tätig. Dabei umfassen unsere Einsatzorte sowohl typische Berliner Vororte - wie beispielsweise Strausberg, Schöneiche und Rüdersdorf bei Berlin, Erkner, Woltersdorf, Panketal, Falkensee, Neuenhagen und Zeuthen - als auch weiter entfernte Gemeinden und Städte, wie Königs Wusterhausen, Werneuchen, Eberswalde und Bernau. Hier können Sie sehen, wo wir schon überall für unsere Kunden unterwegs waren. Auch Aufträge außerhalb Brandenburgs oder direkt an der Brandenburgischen Grenze sind grundsätzlich möglich.

Grundsätzlich sind geprüfte und zertifizierte Sachverständige in der Lage, in der gesamten Bundesrepublik Gutachten zu erstellen. Die notwendigen Marktdaten für ein Immobiliengutachten können - insbesondere dank Digitalisierung - nicht nur im eigenen Einzugsgebiet beschafft werden. Dennoch bringt es zweifellos Vorteile mit sich, wenn ein Gutachter lokal gut vernetzt ist und auf Erfahrungen und Erkenntnisse bereits durchgeführter Immobilienbewertungen zurückgreifen kann. Zum unmittelbaren Einzugsbereich von H&Z Immobilien zählen neben dem Firmensitz in Berlin Köpenick auch die angrenzenden Berliner Ortsteile Mahlsdorf, Biesdorf, Kaulsdorf, Schmöckwitz, Grünau und Müggelheim und insbesondere auch zahlreiche Vororte im sogenannten Berliner Speckgürtel. Dazu zählen vor allem Schöneiche bei Berlin, Rüderdorf bei Berlin, Erkner, Woltersdorf bei Erkner, Henickendorf, Strausberg, Neueunhagen bei Berlin, Hoppegarten aber auch Panketal, Zeuthen und Bernau bei Berlin. Etliche Verkehrswertgutachten, Kurzbewertungen, Stellungnahmen aber auch Beratungsgespräche, Kaufbegleitungen und Verkäufe, die H&Z Immobilien in diesen Bereichen bereits zu verantworten hat, sorgen für eine umfassende Marktkenntnis in diesen Gebieten. Sachverständige Einschätzungen und individuelle, begründbare und überzeugende Anpassungen bestehender Kennzahlen - wie sie oft notwendig sind- sind daher problemlos möglich.

Die Gutachtenerstellung erfolgt durch H&Z Immobilien. Federführend bei der Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie ist Benjamin Zühlke. Er ist geschäftsführender Inhaber von H&Z Immobilien, durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) staatlich geprüfter und anerkannter Immobilienkaufmann, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschließlich Rechte und Belastungen) und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. Herr Zühlke ist zudem zertifizierter Schimmelexperte (Sprengnetter SE). Im Vorfeld seiner Laufbahn und Entwicklung absolvierte Herr Zühlke, der in Schöneiche aufgewachsen ist, in Rüdersdorf bei Berlin sein Abitur und studierte Deutches Recht an der Europauniversität Viadrina. Seine erste immobilienwirtschaftliche Ausbildung begann nach erfolgreichem Abschluss der juristischen Zwischenprüfung.

Wir bewerten für unsere Kunden auch Wohnungen in Berlin und Brandenburg. Die Vorgehensweise bei der Wohnungsbewertung unterscheidet sich hier kaum von der Bewertung von beispielsweise Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern. Man benötigt jedoch auch hier Zugang zur Wohnung und gegebenenfalls auch zu Kellerräumen und Räumen, die außerhalb der Wohnung liegen und Teil des Gemeinschaftseigentums sind. Hier muss es möglicherweise eine Absprache mit dem Hausmeister, Mietern und / oder der Gemeinschaft geben.

Augenscheinlich wahrnehmbare Schäden werden durch uns erfasst und in das Gutachten mit aufgenommen und auch bewertet. Auf Grund unseres täglichen Umgangs mit Immobilien und immobilienwirtschaftlichen Themen sind wir regelmäßig auch in der Lage Schäden wahrzunehmen, die unseren Kunden bisher verborgen geblieben sind. Wir sind jedoch keine Bauschadengutachter und das Erkennen und Bewerten von Schäden und Mängeln, beispielsweise bei der Bauabnahme, ist nicht Vertragsbestandteil unserer Wertermittlungen. Durch uns aufgenommene Schäden werden daher, wenn dies im Rahmen unserer Kenntnis und Fähigkeiten möglich ist, berücksichtigt und bewertet aber regelmäßig nicht im Detail untersucht. Eine detaillierte Untersuchung ist alleine deshalb nicht möglich, weil nicht invasive Begutachtungen häufig nicht ausreichen, um Schäden zweifelsfrei zu beurteilen. Das bedeutet, dass beispielsweise Schäden im Mauerwerk häufig nur durch eine Beprobung zweifelsfrei erkennbar sind. Es muss also Material, zum Beispiel mittels Bohrung, entnommen werden. Auch bei einem Schimmelverdacht kann eine detaillierte Beurteilung nicht immer sofort stattfinden. Eine Labor-gestützte Untersuchung kann erforderlich werden. Für die genaue Prüfung und Bewertung von baulichen Schäden bedarf es daher also oft eigens dafür ausgewiesene Experten. Sie benötigen in diesem Fall einen Schadensgutachter, Statiker, Schimmelexperten usw. In einem solchem Fall werden Sie im Rahmen der Begehung jedoch ausführlich auf entsprechende Probleme hingewiesen. Sollte aus unserer Sicht die Hinzuziehung eines weiteren Experten notwendig sein, erfahren Sie es sofort.

In der Regel benötigen wir für die Erstellung einer Wertermittlung in Form eines Verkehrswertgutachtens 3 - 5 Wochen. Insoweit fehlende Unterlagen benötigt werden und beschafft werden müssen, kann sich die Fertigstellung entsprechend verzögern. Sollten die Umstände es erforderlich machen, ist nach Vereinbarung auch eine schnellere Fertigstellung des Gutachtens denkbar. Die Erstellung einer kurzen Stellungnahme benötigt nach Besichtigung der Immobilie durchschnittlich 1 - 2 Wochen.

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