Seit dem 01.05.2016 ist es vorbei, mit der (zweijährigen) Übergangsfrist für den Betrieb von Ferienwohnungen in Berlin. Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen an Touristen ist nicht mehr
gestattet. Wer dennoch Wohnraum ohne behördliche Sondergenehmigung übergangsweise an Feriengäste vermietet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer das „Zweckentfremdungsverbot“ missachtet,
kann mit bis zu 100.000 Euro Ordnungsgeld zur Kasse gebeten werden. Zuständig für die Durchsetzung der neuen Vorgaben sind die Bezirke.
Hintergrund der Senatsentscheidung zum Zweckentfremdungsverbot ist die angespannte Marktsituation in Berlin. Der Senat sieht die Versorgung der Bevölkerung im gesamten Stadtgebiet besonders
gefährdet. Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich.
Fraglich dürfte sein, inwieweit das sogenannte Zweckentfremdungsverbot tatsächlich eine Entspannung auf dem Markt herbeiführen kann. Großzügig geschätzt sollten betroffene Ferienwohnungen derzeit
knapp ein Prozent des Wohnungsmarktes ausmachen. Vermutlich ist es eher noch etwas weniger.
Trotzdem kann diese Maßnahme, als ein Baustein von vielen, zu einer spürbaren Entlastung führen. Neben ehemaligen Ferienwohnungen, die jetzt „normalen“ Mietern zur Verfügung gestellt werden, gibt
es noch weitere, für Mieter positive Veränderungen. Der Flüchtlingszustrom nimmt ab, es wird gebaut und der herkömmliche Zuzug überschreitet den Weggang von Bewohnern 2016 vermutlich etwas
weniger, als vermutet.
Der bittere Beigeschmack des staatlichen Zwanges und der Regulierung bleibt jedoch. Viele Eigentümer, insbesondere die, die gezielt Ferienwohnungen als Kapitalanlage erworben und teilweise auch
saniert haben, haben kein Verständnis für die staatliche Entscheidung. Immerhin war es der Senat, der durch spätes Handeln beziehungsweise Nichthandeln die katastrophale Marktsituation
mitursächlich herbeigeführt hat. Nun soll ein vermeintlicher Tropfen auf den heißen Stein als Korrekturinstrument dienen. Die großen Probleme werden damit nicht behoben. Der wirtschaftliche
Schaden vieler Eigentümer jedoch, steht schon jetzt außer Frage.
Wir wurden häufig zu diesem Thema befragt und auch unsere Beratungen zeigen, dass große Teile der Berliner Eigentümer nicht besonders viel vom Zweckentfremdungsverbot halten. H&Z Immobilien
steht betroffenen Eigentümern selbstverständlich gerne beratend zur Seite. Es gilt nun zu evaluieren, wie man die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie optimal vorantreibt und mit welchen
Einnahmehöhen fortan gerechnet werden kann. Nur eine schnelle Vermietung an solvente Kunden kann wirtschaftliche Schäden minimieren.
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die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen spezialisiert hat. Der Geschäftsführer und Inhaber Benjamin Zühlke steht seinen Klienten als
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