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Häufig spielt die Bewertung einer Immobilie im Falle einer Scheidung eine große Rolle. Es ist oftmals notwendig, den Wert der gemeinsamen Immobilie objektiv einschätzen zu lassen. Weiter...
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Leider gehören auch Todesfälle und Nachlassangelegenheiten mit zur Immobilienwirtschaft. Erben und Erbengemeinschaften benötigen nicht selten eine objektive Bewertung geerbter Immobilien. Weiter...
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Käufer einer Immobilie lassen deren Wert gerne durch objektive Fachleute prüfen, um Ihre Investition abzusichern. Immerhin wären überteuerte Preisvorstellungen folgenschwer. Weiter...
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Beispielsweise im Rahmen der Sozialhilfe ist der Wert eines Grundstücks regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Auch Vormundschaftsgerichte fordern die unabhängige Wertermittlung. Weiter...
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Der unabhängig ermittelte Wert einer Immobilie kann für die Steuerpflicht dem Finanzamt gegenüber von großer Bedeutung sein. Ein Verkehrswertgutachten kann zur Steuerersparnis führen. Weiter...
Die Berechnung des Wertes einer Immobilie ist komplex und erfordert die Beachtung individueller Details. Im Großen und Ganzen ergeben sich diese Details aus der Beschaffenheit, dem Zustand und der Lage des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude. Hinsichtlich unserer Empfehlungen kann natürlich auch der Anlass der Bewertung das Ergebnis beeinflussen.
Wir besichtigen Ihre Immobilie persönlich, klären Ihre offenen Fragen und tragen mit Ihnen gemeinsam alle relevanten Daten und Fakten zusammen. In der Regel ist nur ein Termin notwendig, um mit der Gutachtenerstellung beginnen zu können. Sollten erforderliche Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, untersützen wir Sie selbstverständlich auch hier.
Die Hintergründe, die eine gutachterliche Immobilienbewertung erforderlich machen, erfordern in fast jedem Fall äußerste Diskretion und unbedingte Professionalität. Es handelt sich bei Immobilien sowohl um emotional als auch um wirtschaftlich enorm bedeutsame Positionen. Wir stellen daher größtmögliche Ansprüche an uns selbst, um dieser Verantwortung bei jedem Schritt unserer Tätigkeit gerecht zu werden.
Unsere Gutachten werden folglich unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstellt.
Darüber hinaus bewahren wir hinsichtlich unserer Tätigkeit immer die Schweigepflicht. Das erstellte Gutachten wird in Anlehnung an § 13 SVO für 10 Jahre in unserem Archiv aufbewahrt und ist für niemanden sonst zugänglich. Lediglich dem Auftraggeber ist es möglich, innerhalb dieser Frist auf die erfassten Daten der Wertermittlung erneut zuzugreifen.
Die professionelle Bewertung Ihrer Immobilie erhalten Sie bereits ab einem Grundpreis von 599 Euro**. Besondere Grundstücksgrößen, lange Anfahrtzeiten oder beispielsweise auch die Beschaffung fehlender, unbedingt notwendiger Unterlagen können möglicherweise zu geringen Aufpreisen führen. Sollten die Kosten den Grundpreis jedoch überschreiten, werden Sie diesbezüglich bereits im ersten
Beratungsgespräch ausführlich informiert.
Insoweit das Gutachten zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, erstellen wir Ihnen im Rahmen einer ausführlichen Beratung ein individuelles Kostenangebot. Da Wertermittlungen in diesem Zusammen häufig erweiterten Anforderungen entsprechen müssen und die Mitarbeit diverser Behörden erforderlich werden kann, sind pauschalisierte Preisangaben hier kaum möglich.
Insoweit das Immobiliengutachten zur Vorlage bei einem Gericht, auf Grund eines Rechtsstreits oder für eine Behörde benötigt wird, kann es erforderlich sein, dass besondere Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Wertemrittlung und somit des Gutachtens berücksichtigt werden müssen. Daher ist es in einem solchen Fall wichtig, dass wir in einem gemeinsamen Gespräch genau feststellen, was der Grund für die Bewertung ist.
Wir erläutern Ihnen gerne in einer umfassenden Beratung Ihre Möglichkeiten und die jeweiligen Rahmenbedingungen, die in Ihrem Fall hinsichtlich einer Immobilienbewertung beachtet werden müssen.
Selbstverständlich sind auch wir gerne bereit, mit Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam zu prüfen, welche Art von Gutachten für Sie erforderlich ist. Wenn die Umstände es verlangen, nehmen wir auch zur "Gegenseite" Kontakt auf, um mögliche Fragen zu klären und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.
Sollte schon feststehen, dass gerichtliche Verhandlungen bevorstehen oder wenn es bereits zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, können sogenannte "Schiedsgutachten" für Klarheit sorgen. Bei einem Schiedsgutachten einigen sich die streitenden Parteien gemeinsam auf einen Gutachter und beauftragen diesen auch gemeinsam.
Diese Einigung wird schriftlich festgehalten und beinhaltet außerdem die Übereinkuft darüber, dass das Ergebnis des gemeinsam beauftragten Sachverständigen von beiden Seiten akzeptiert wird. Die Klärung des Immobilienwertes fußt folglich ausschließlich auf dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. Diese Form der Wertermittlung kann jedoch u.U. höhere Kosten verursachen.
Diese Vereinbarung ist auch noch während eines laufendes Rechtsstreits im Rahmen eines Vergleichs denkbar. Diese Lösungsmöglichkeit sollte aus unserer Sicht nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt gewählt werden. Insofern ein Gerichtsverfahren bereits anhängig ist, sind in der Regel ohnehin schon Anwälte involviert.
H&Z Immobilien ist gerne bereit, mit Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam über diese Problemlösung zu sprechen. Im Rahmen unserer Netzwerkarbeit stehen auch wir im ständigen Austausch mit erfahrenen (Fach-)Anwälten. Entsprechend sind wir für unsere Kunden in der Lage, notwendige Kontakte im Bedarfsfall schnell und unkompliziert zu vermitteln.
! H&Z Immobilien selbst bietet keine anwaltliche Beratung an und tritt nicht als Rechtsbeistand auf.
** inkl. gesetzl. USt
030 - 5587 58 57
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H&Z Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Berlin Köpenick, das sich insbesondere auf
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen spezialisiert hat. Der Geschäftsführer und Inhaber Benjamin Zühlke steht seinen Klienten als
Sachverständiger und IHK-geprüfter Immobilienkaufmann für sämtliche Fragen rund um die Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Darüber hinaus berät H&Z Immobilien
alle Klienten zu den immobilienwirtschaftlichen Themen Verkauf, Vermietung und Kauf.