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Häufig spielt die Bewertung einer Immobilie im Falle einer Scheidung eine große Rolle. Es ist oftmals notwendig, den Wert der gemeinsamen Immobilie objektiv einschätzen zu lassen. Weiter...
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Leider gehören auch Todesfälle und Nachlassangelegenheiten mit zur Immobilienwirtschaft. Erben und Erbengemeinschaften benötigen nicht selten eine objektive Bewertung geerbter Immobilien. Weiter...
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Käufer einer Immobilie lassen deren Wert gerne durch objektive Fachleute prüfen, um Ihre Investition abzusichern. Immerhin wären überteuerte Preisvorstellungen folgenschwer. Weiter...
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Beispielsweise im Rahmen der Sozialhilfe ist der Wert eines Grundstücks regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Auch Vormundschaftsgerichte fordern die unabhängige Wertermittlung. Weiter...
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Der unabhängig ermittelte Wert einer Immobilie kann für die Steuerpflicht dem Finanzamt gegenüber von großer Bedeutung sein. Ein Verkehrswertgutachten kann zur Steuerersparnis führen. Weiter...
Die Berechnung des Wertes einer Immobilie ist komplex und erfordert die Beachtung individueller Details. Im Großen und Ganzen ergeben sich diese Details aus der Lage des Grundstücks und dem Zustand der darauf befindlichen Gebäude. Bei der Erstellung einer professionellen Wertermittlung ist es daher unabdingbar, dass ein erfahrener Gutachter das Bewertungsobjekt persönlich und "live" vor Ort betrachtet.
Bewertung ist jedoch nicht gleich Bewertung. Während die Berechnungsgrundlagen für die Verkehrswertermittlung, basierend auf den geltenden Vorgaben, immer die selben sind, kann die Darstellung des Ergebnisses durchaus variieren. H&Z Immobilien bietet Ihnen unterschiedliche Formen der Immobilienbewertung, um den unterschiedlichsten Ansprüchen einer Vielzahl von Kunden gerecht zu werden. Egal ob Einzelleistungen, Gutachten, Kurzgutachten, Stellungnahmen oder die Überprüfung schon vorhandener Wertermittlungen: Wir finden eine optimale Lösung für Sie.
Im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei staatlichen Behörden und Gerichten, für Bankanträge oder auch einfach privat, wenn ein möglichst hoher Detailgrad erzielt werden soll, kommt man regelmäßig nicht am Verkehrswertgutachten vorbei. Das Gutachten im Sinne des Baugesetzbuches gilt als umfangreiche Wertermittlung, die umfassende rechtliche und mathematische Erläuterungen enthält. Es werden nicht nur die Vorgehensweise und die Berechnungsgrundsätze inklusive der geltenden Rechtsvorschriften beleuchtet und erläutert - Ermessensentscheidungen werden ebenso begründet und definiert wie angewendete Sondervorschriften. Zudem enthalten Verkehrswertgutachten neben den objektspezifischen Ausführungen auch Angaben zum Bewertungszweck, zum Auftraggeber und zum Ortstermin. Beigefügte Anlagen und Fotos dokumentieren die Bewertung und können der Beweissicherung dienen. So wird gewährleistet, dass der gesamte Wertermittlungsprozess durch Dritte nachvollzogen werden kann.
Kostenbeispiel Die Kosten für die Ermittlung eines Verkehrswertes sind bei H&Z Immobilien grundsätzlich im Vorfeld vereinbarte, pauschale Festpreise. Maßgeblich für den Gesamtpreis sind insbesondere die Bebauung des Grundstücks, mögliche Rechte und Lasten, überdurchschnittliche Größen und die Anfahrt zum Objekt. Auch die Beschaffung von Dokumenten kann Kosten verursachen. Der Grundpreis für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für ein unbebautes Grundstück liegt bei 949 Euro.
Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines vollständigen Gutachtens beträgt in der Regel 3 - 4 Wochen. Je nach Auftragslage und abhängig davon, ob die Bewertung den Austausch mit Gutachterausschüssen oder Behörden erforderlich macht, kann die Zeitspanne sich auch etwas erhöhen. Insbesondere, wenn behördliche Informationen abgefragt werden müssen, liegt es regelmäßig nicht mehr in der Hand des Gutachters, wie sehr die Bearbeitung des Wertermittlungsauftrages sich verzögert. Derartige Verzögerungen bilden allerdings insbesondere bei Wohnimmobilien eher die Ausnahme bei Gutachtenerstellung.
Das Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form des vollständigen Verkehrswertgutachtens und die preisgünstigere Alternative. Während das Ergebnis und der Aufbau des Kurzgutachtens sich nicht von dem eines vollständigen Verkehrswertgutachtens unterscheiden, unterscheiden sich jedoch die juristischen und mathematischen Erläuterungen. Diese sind beim Kurzgutachten nicht so umfangreich und insgesamt kürzer gehalten. Dies gilt auch für Anhänge innerhalb des Gutachtens und die Fotodokumentation des Objekts. Man kann sagen, dass das Kurzgutachten eine inhaltlich reduzierte Variante eines Verkehrswertgutachtens ist. Wer also eine übersichtliche Gesamtdarstellung des Immobilienwertes wünscht, aber auf die Ansprüche und den Detailgrad eines Verkehrswertgutachtens im Sinne des Baugesetzbuches verzichten kann, ist mit dem Kurzgutachten gut bedient.
Kostenbeispiel Ähnlich wie bei einem Vollgutachten handelt es sich auch bei den Kosten für Kurzgutachten um pauschale Festpreise. Diese unterliegen hinsichtlich der Auf- und Abschläge den selben Regeln. Der Grundpreis für ein unbebautes Grundstück liegt bei einem Kurzgutachten ohne weitere Besonderheiten bei 599 Euro.
Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Kurzgutachtens liegt etwas unter der eines "großen" Verkehrswertgutachtens und Sie sollten mit etwa 2 - 3 Wochen rechnen. Auch hier verhält es sich ähnlich wie bei einem Verkehrswertgutachten und behördliche Nachfragen und Recherchen können die Bearbeitung verzögern. Damit ist jedoch selten zu rechnen.
Eine Stellungnahme hinsichtlich des Verkehrswertes einer Immobilie umfasst durchschnittlich 1 - 3 Seiten und beschränkt sich auf das Endergebnis der Berechnung und die wichtigsten Besonderheiten. Die systematischen, mathematischen und juristischen Erläuterungen, die vor allem ein Gutachten ausmachen, sind nicht Teil einer einfachen Stellungnahme. Ebenfalls nicht enthalten sind Fotos oder sonstigen Anhänge. Da sich das Ergebnis jedoch nicht von dem eines Verkehrswertgutachtens unterscheidet, sind Stellungnahmen die optimale Lösung für jeden, der zwar den Verkehrswert benötigt, aber kein Interesse an seitenlangen Erklärungen und Abhandlungen hat. Für Behörden und rechtliche Auseinandersetzungen sind Stellungnahmen jedoch insbesondere aufgrund der fehlenden Beweisführung regelmäßig ungeeignet.
Kostenbeispiel Da Stellungnahmen sich im wesentlichen auf das Endergebnis konzentrieren und auf aufwendige Erläuterungen und Beweisführungen verzichten, sind deutlich reduzierte Preise möglich. Der Grundpreis für die Stellungnahme hinsichtlich eines unbebauten Grundstückes liegt bei 355 Euro. Für die Bebauung mit einem Garten- oder Wochenendhäuschen entsteht zudem kein Aufpreis.
Bearbeitungszeit Die Bearbeitungszeit für eine Stellungnahme nimmt in der Regel nicht mehr als 1 - 2 Wochen in Anspruch. In besonders dringenden Fällen, wenn beispielsweise Kaufentscheidungen getroffen werden sollen, ist die priorisierte Bearbeitung innerhalb von 7 Tagen gegen einen geringfügigen Aufpreis möglich.
Plausibilitätsprüfungen
H&Z Immobilien bietet seinen Kunden an, schon vorhandene Wertermittlungen und Gutachten auf Ihre Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Es gibt unterschiedlichste Situationen, in denen eine derartige Überprüfung bzw. eine Zweite Meinung hilfreich sein kann. Zum einen kann es passieren, dass Gutachten angezweifelt werden. Hier stehen regelmäßig entweder die inhaltliche Richtigkeit eines Gutachtens in Frage oder aber die Qualifikation oder Objektivität des Erstellers. Auf der anderen Seite kommt es auch vor, dass einfach die Art der Bewertung oder das Alter der Unterlagen für Zweifel sorgen.
In jedem Fall kann eine zweite Meinung Abhilfe schaffen. Vorurteile und Zweifel können ausgeräumt werden und im Idealfall spart man sich das Geld für eine zweite, vollständige Wertermittlung.
Distanzbewertung
Grundsätzlich ist die Besichtigung und Untersuchung einer Immobilie vor Ort für eine solide Wertermittlung unabdingbar und dringend zu empfehlen. Es kommt aber vor, dass eine Besichtigung aus zeitlichen oder logistischen Gründen schlicht nicht möglich ist. H&Z Immobilien ermöglicht allen Kunden daher auch in diesem Fall, auf eine professionelle Meinung nicht verzichten zu müssen. Die Bewertung findet anhand der vorgelegten Daten und Informationen aus der Ferne statt und Sie müssen trotz der Einschränkungen nicht auf eine sachverständige Meinung verzichten.
H&Z Immobilien kombiniert somit für Sie die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation und Informationsbeschaffung mit der Beratung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
Dokumentenbeschaffung
Rund um eine Immobilie und Ihr Umfeld besteht eine Vielzahl an Unterlagen und Informationen - Da kann man schnell den Überblick verlieren. H&Z Immobilien berät Sie auch hinsichtlich der Beschaffung von Informationen und Dokumenten. Wir helfen Ihnen beispielsweise bei der Beschaffung von Grundbuchauszügen, Liegenschaftskarten, Katasterauszügen und baurechtlichen Auskünften. Weiterhin stellen wir Umfeld- und Lageanalysen für Sie breit. Gerne recherchieren und berechnen wir auch zutreffende Bodenrichtwerte für konkrete Adressen.
Insoweit Sie uns mit der Bewertung eines Grundstücks beauftragen (Egal, ob Stellungnahme oder Verkehrswertgutachten), gehört die Beratung zur Informationsbeschaffung immer zum Leistungsumfang.
Die Hintergründe, die eine gutachterliche Immobilienbewertung erforderlich machen, erfordern in fast jedem Fall äußerste Diskretion und unbedingte Professionalität. Es handelt sich bei Immobilien um emotional und wirtschaftlich enorm bedeutsame Positionen. Wir stellen daher größtmögliche Ansprüche an uns selbst, um dieser Verantwortung bei jedem Schritt unserer Tätigkeit gerecht zu werden.
Unsere Wertermittlungen und Gutachten werden folglich unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstellt.
Darüber hinaus bewahren wir hinsichtlich unserer Tätigkeit immer die Schweigepflicht. Das erstellte Gutachten wird in Anlehnung an § 13 SVO für 10 Jahre in unserem Archiv aufbewahrt und ist für niemanden sonst zugänglich. Lediglich dem Auftraggeber ist es möglich, innerhalb dieser Frist auf die erfassten Daten der Wertermittlung erneut zuzugreifen.
Unabhängig davon, für welche Art von Immobilienwertermittlung Sie sich entscheiden, wird die Bewertung in jedem Fall von einem zertifizierten und geprüften Sachverständigen durchgeführt. Sowohl bei einfachen Stellungnahmen als auch bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt dabei immer die Begehung der Immobilie vor Ort. Sollte eine Begehung nicht möglich sein, ist in Ausnahmefällen auch hier eine Bewertung möglich. Hier muss individuell entschieden werden, welche Unterlagen und Informationen vorliegen und ob die Ermittlung des Wertes durchführbar ist.
Insoweit das Immobiliengutachten zur Vorlage bei einem Gericht, auf Grund eines Rechtsstreits oder für eine Behörde benötigt wird, kann es erforderlich sein, dass besondere Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Wertermittlung und somit des Gutachtens berücksichtigt werden müssen. Daher ist es in einem solchen Fall wichtig, dass wir in einem gemeinsamen Gespräch genau feststellen, was der Grund für die Bewertung ist.
Wir erläutern Ihnen gerne in einer umfassenden Beratung Ihre Möglichkeiten und die jeweiligen Rahmenbedingungen, die in Ihrem Fall hinsichtlich einer Immobilienbewertung beachtet werden müssen.
Selbstverständlich sind wir auch gerne bereit, mit Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam zu prüfen, welche Art von Gutachten für Sie erforderlich ist. Wenn die Umstände es verlangen, nehmen wir auch zur "Gegenseite" Kontakt auf, um mögliche Fragen zu klären und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.
Sollte schon feststehen, dass gerichtliche Verhandlungen bevorstehen oder wenn es bereits zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, können sogenannte "Schiedsgutachten" für Klarheit sorgen. Bei einem Schiedsgutachten einigen sich die streitenden Parteien gemeinsam auf einen Gutachter und beauftragen diesen auch gemeinsam.
Diese Einigung wird schriftlich festgehalten und beinhaltet außerdem die Übereinkunft darüber, dass das Ergebnis des gemeinsam beauftragten Sachverständigen von beiden Seiten akzeptiert wird. Die Klärung des Immobilienwertes fußt folglich ausschließlich auf dem Ergebnis des Schiedsgutachtens.
Diese Vereinbarung ist auch noch während eines laufenden Rechtsstreits im Rahmen eines Vergleichs denkbar. Diese Lösungsmöglichkeit sollte aus unserer Sicht nur in Absprache mit einem Rechtsanwalt gewählt werden. Insofern ein Gerichtsverfahren bereits anhängig ist, sind in der Regel ohnehin schon Anwälte involviert. H&Z Immobilien ist gerne bereit, mit Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam über diese Problemlösung zu sprechen. Im Rahmen unserer Netzwerkarbeit stehen auch wir im ständigen Austausch mit erfahrenen (Fach-)Anwälten. Entsprechend sind wir für unsere Kunden in der Lage, notwendige Kontakte im Bedarfsfall schnell und unkompliziert zu vermitteln.
H&Z Immobilien selbst bietet keine anwaltlich Beratung und tritt nicht als Rechtsbeistand auf.
Information: Alle Preise verstehen sich inkl. 19 % gesetzl. USt. Verbindliche Kostenangebote erfolgen ausschließlich persönlich.
INFORMATIONEN:
Telefon: 030 / 5587 58 57
E-Mail: info@h-z-immobilien.de
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H&Z Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Berlin Köpenick, das sich insbesondere auf
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen spezialisiert hat. Der Geschäftsführer und Inhaber Benjamin Zühlke steht seinen Klienten als
Sachverständiger und IHK-geprüfter Immobilienkaufmann für sämtliche Fragen rund um die Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Darüber hinaus berät H&Z Immobilien
alle Klienten zu den immobilienwirtschaftlichen Themen Verkauf, Vermietung und Kauf.