Objekt- und Grundstücksarten

H&Z Immobilien unterstützt Sie bei der Bewertung zahlreicher Objekt- und Grundstücksarten.



Kunden, die eine professionelle Verkehrswertermittlung eines Sachverständigen benötigen, stellen sich oft die Frage, an wen sie sich für welche Objektart wenden müssen bzw. ob der jeweilige Sachverständige auch die eigene Objektart abdeckt. Während Viele beim Stichwort "Immobilie" zunächst an die üblichen Immobilienarten denken, beispielsweise Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, ist das Spektrum tatsächlich deutlich größer. 

 

Das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien erstellt für Sie neben der Bewertung von Einfamilienhäusern und Wohnungen auch Verkehrswertgutachten und Stellungnahmen für zahlreiche, verschiedenste weitere Immobilienarten. Dazu zählen neben Einfamilienhäusern und Wohnungen zunächst einmal auch Reihenhäuser (sowohl Reihenmittel- als auch Reihenendhäuser), Doppelhaushälften, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wochenendhäuser und im Bereich Wohnungseigentum auch Einliegerwohnungen, Lofts und Penthouses. In Verbindung damit können auch dazugehörige Gästehäuser, Garten- und Poolhäuser, Garagen und sonstige Nebenbauten mit bewertet werden. 

 

Auch besondere Objektarten, beispielswiese Stallungen oder Praxisräume können durch H&Z Immobilien bewertet werden. Dies gilt ebenso für Rechte und Lasten, die auf einem Grundstück liegen und in der Regel eigenständig bewertet werden können.

 


DEKRA-Siegel vom Inhaber von H&Z Immobilien Benjamin Zühlke
H&Z Immobilien ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.



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Bewertungsobjekte im Detail

Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke spielen in der Verkehrswertermittlung eine nicht weniger wichtige Rolle als bebaute Grundstücke. Es kann sich hierbei sowohl um Baugrundstücke handeln oder jedenfalls um teilweise bebaubare Grundstücke als auch um Grundstücke, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Für diese nicht für bauliche Zwecke vorgesehenen Grundstücke existieren dabei, genau wie bei bebauten Grundstücken, ebenfalls statistische Kennzahlen und normierte Bewertungsregeln. Somit ist auch hier die Erstellung einer professionellen Verkehrswertermittlung unproblematisch. 

 

Dies gilt auch für Gartenland, Wasserflächen, Erholungsflächen und sonstige Sondernutzungsflächen mit wie auch immer definierten Nutzungsvorgaben.

 

Meistens liegt der einzig spürbare Unterschied bei der Bewertung dieser Objektarten darin, dass die Recherche der notwendigen Kennzahlen und Marktgegebenheiten etwas aufwendiger sein kann, wenn die Datenlage gering ist.

bebaute Grundstücke

Bebaute Grundstücke werfen vor allem deshalb oftmals Fragen auf, weil eben nicht jedes Grundstück mit einem klassischen Einfamilienhaus bebaut ist. Kommt es also zur Scheidung, einer Nachlassangelegenheit oder sonstigen Gründen dafür, einen Sachverständigen mit der Immobilienbewertung zu beauftragen, steht schnell die Frage im Raum, ob der Sachverständige neben Einfamilienhäusern auch andere Hausarten bewertet. Dazu zählen vor allem Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Wochenendhäuser, Lofts, Penthouses und Eigentumswohnungen.

 

All diese Bebauungsarten sind für uns in der Bewertung unproblematisch und selbstverständlich übernimmt H&Z Immobilien als Sachverständigenbüro auch hier die Gutachtenerstellung. Hierbei eingeschlossen sind auch Nebenbebauungen wie Poolhäuser, Gartenhäuser, Garagen und sonstigen Nebenbauten. Diese sind grundsätzlich untrennbar von der Gesamtbetrachtung und somit immer Teil des Verkehrswertgutachtens. bzw. auch von Kurzgutachten und Stellungnahmen.


Besondere Objekte

Nicht immer müssen die Verkehrswerte von herkömmlichen Wohnobjekten festgestellt werden. Auch Nebengebäude und besondere Objektarten können die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen erfordern.

 

Als Sachverständigenbüro übernehmen wir auch die Bewertung von Stallungen, Lagerhallen, Praxisräumen und Werkstätten, die sich auf Ihrem Grundstück befinden. Dabei unterscheidet sich die Herangehensweise bei der Bewertung häufig nicht von einer herkömmlichen Bewertung. Neben der Erfahrung des Sachverständigen liegen auch bei diesen besonderen Objektarten in der Regel entsprechende Kennzahlen vor und die Vorgehensweise ist auch hier gesetzlich normiert.

Recht und Lasten

Grundstücke, bebaut oder unbebaut, können mit verschiedenen Rechten belastet oder begünstigt sein. Es kann sich hierbei beispielsweise um Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wege- und Leitungsrechte oder besondere Situationen aufgrund eines Überbaus handeln. 

 

Diese Rechte und Belastungen stellen regelmäßig eine gesonderte, eigene Wertposition dar, die es entweder einzeln oder in Verbindung mit der Gesamtbewertung einer Immobilie zu berechnen gilt. Auch das ist problemlos möglich. Für Sie als Auftraggeber(in) wird der spürbare Unterschied bei dieser Besonderheit Ihrer Immobilie nur darin liegen, dass der ausführende Sachverständige einige Zusatzinformationen benötigt - beispielsweise vertragliche Vereinbarungen oder Alter und Geschlecht eines Nießbrauchnehmers.




Gut zu wissen:

 

Der Sachverständige Herr B. Zühlke, Inhaber und Geschäftsführer von H&Z Immobilien, ist als federführender Gutachter im Rahmen seiner DEKRA-Zertifizierung D1 PLUS hinsichtlich der Bewertung von Rechten und Lasten von Grundstücken besonders geschult und geprüft. 

 

Vor allem auf Grund der Komplexität in diesem Themenbereich, ist ein persönliches Gespräch mit einem Experten oft mehr wert, als die eigene aufwendige Recherche. Sollten Sie konkrete oder allgemeine Fragen zum Thema Rechte und Lasten haben, bietet Ihnen H&Z Immobilien auch hier eine erste, unverbindliche und kostenlose Beratung an.