Immobilienbewertung

Zertifizierte Wertermittlungen von Immobilien in Berlin und Brandenburg.

✔ Vollgutachten  ✔ Kurzgutachten ✔ Stellungnahmen


Zertifikate und Mitgliedschaften H&Z Immobilien.


Immobilienbewertung und Beratung durch einen DEKRA-zertifizierten Immobilienexperten.

Sie interessieren sich für den Wert Ihrer Immobilie?

Wir erstellen für unsere Kunden umfassende und klar strukturierte Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten / Marktexpertisen und Stellungnahmen von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen in Berlin und Brandenburg. Kontaktieren Sie uns einfach für eine unverbindliche Beratung.

Deutlich mehr, als nur eine Meinung:

Die Bewertung einer Immobilie steht in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Lebenssituation, die besondere Sorgfalt erfordert. H&Z Immobilien bietet Ihnen die Beratung durch einen DEKRA-zertifizierten und geprüften Immobilienexperten und Sachverständigen.



030 - 5587 58 57      

Jetzt anrufen

 

(030 - 5587 58 57)

info@h-z-immobilien.de

oder E-Mail schreiben

 

info@h-z-immobilien.de




Wir unterstützen Sie in den unterschiedlichsten Bereichen des Lebens

▶ Erbfall

Leider gehören auch Todesfälle und Nachlassangelegenheiten mit zur Immobilienwirtschaft. Erben und Erbengemeinschaften benötigen nicht selten eine objektive Bewertung von Immobilien, die Teil von (möglichen) Nachlassangelegenheiten sind. Weiter...

▶ Scheidung / Trennung

Häufig spielt die Bewertung einer Immobilie im Falle einer Scheidung eine besondere Rolle, da Immobilien meistens einen maßgeblichen Vermögensbestandteil darstellen. Es ist daher häufig notwendig, den Wert der Immobilie objektiv einschätzen zu lassen. Weiter...

▶ Pflege und Betreuung

Beispielsweise im Rahmen der Sozialhilfe ist der Wert eines Grundstücks regelmäßig von entscheidender Bedeutung. Hieran werden nicht selten Entscheidungen geknüpft. Auch die gesetzliche Betreuung erfordert häufig die unabhängige Wertermittlung. Weiter...


▶ Kaufinteresse

Potentielle Käufer einer Immobilie konsultieren gerne Sachverständige, um offenen Fragen zu klären und den aufgerufenen Kaufpreis prüfen zu lassen. Ziel ist es, die Entscheidungsgrundlage auszubauen und eine mögliche Investition abzusichern. Weiter...

▶ Zweite Meinung

Werden vorhandene Einschätzungen oder Gutachten in Zweifel gezogen, bietet sich die Prüfung durch einen unabhängigen und sachverständigen Dritten an. Nicht immer muss hierbei ein vollständiges, neues Gutachten erstellt werden. Weiter...

▶ Verkauf

Verkäufer haben oft keine Vorstellung davon, wie viel ihre Immobilie eigentlich wert ist und welche Werteinflüsse interessant sind. Marktwertermittlungen klären die offenen Fragen und bieten gleichzeitig eine solide Verhandlungsgrundlage. Weiter...


▶ Finanzamt

Der unabhängig ermittelte Wert einer Immobilie kann für die Steuerpflicht dem Finanzamt gegenüber von großer Bedeutung sein. Ein Verkehrswertgutachten oder die vorherige Ersteinschätzung können zur Steuer- und Kostenersparnis führen. Weiter...

▶ Weitere Anlässe

Es gibt zahlreiche weitere Anlässe, die die Erstellung einer Immobilienbewertung erfordern können. Hierzu zählen unter anderem die geplante Grundstücksteilung, Finanzierungspläne oder die geplante Sanierung eines Immobilienobjektes mit Vorher/Nachher-Darstellung.




Vorgehensweise und Bewertungsarten

Die Berechnung des Wertes einer Immobilie ist komplex und erfordert die Beachtung individueller Details. Im Großen und Ganzen ergeben sich diese Details aus der Lage des Grundstücks und dem Zustand der darauf befindlichen Gebäude. Bei der Erstellung einer professionellen Wertermittlung ist es daher unabdingbar, dass ein erfahrener Gutachter das Bewertungsobjekt persönlich und "live" vor Ort betrachtet.

 

Bewertung ist jedoch nicht gleich Bewertung. Während die Berechnungsgrundlagen für die Verkehrswertermittlung, basierend auf den geltenden Vorgaben, immer die selben sind und auf der Anwendung von Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und / oder Sachwertverfahren basieren, kann die Darstellung des Ergebnisses durchaus variieren. H&Z Immobilien bietet Ihnen unterschiedliche Formen der Immobilienbewertung, um den unterschiedlichsten Ansprüchen einer Vielzahl von Kunden gerecht zu werden. Egal ob Einzelleistungen, Verkehrswertgutachten (Vollgutachten), Kurzgutachten, Stellungnahmen oder die Überprüfung schon vorhandener Wertermittlungen: Wir finden eine optimale Lösung für Sie.

Wir erläutern Ihnen unsere Vorgehensweise und die Bewertungsarten.

▶ Verkehrswertgutachten

Das komplexe Verkehrswertgutachten, häufig auch Vollgutachten genannt, bietet umfassende rechtliche und mathematische Erläuterungen zu den wertrelevanten Aspekten der Immobilie. Visuelle Eindrücke, Besonderheiten und Schäden werden dokumentiert und beschrieben. Die Kennzahlen der Bewertung sind deutlich dargestellt und Ermessensentscheidungen werden verständlich und ausführlich begründet. So soll das Verkehrswertgutachten dem Empfänger ermöglichen, im Rechtsverkehr und gegenüber Behörden standzuhalten.

▶ Stellungnahmen

Insbesondere für Verkäufer und Käufer, die auf komplexe Verkehrsgutachten verzichten und Zeit sparen wollen. Die in der Regel ein- bis dreiseitigen Stellungnahmen beschränken sich auf die Einschätzung des Marktwertes (Verkehrswertes) im Endergebnis, ohne detaillierte rechtliche und mathematische Erläuterungen. Es entfällt ebenfalls die Fotodokumentation. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist diese Art der Bewertung regelmäßig eher ungeeignet. 

▶ Kurzgutachten

Die Light-Version eines vollständigen Verkehrswertgutachtens: Die Erläuterungen und der Umfang der Fotodokumentationen reichen nicht an die eines komplexen Verkehrswertgutachtens oder "Vollgutachtens" heran - dennoch enthält das Kurzgutachten eine grobe Übersicht aller Bewertungsaspekte. Fotos und ggf. auch Anlagen vermitteln einen visuellen Eindruck der Immobilie. Kurzgutachten bieten eine übersichtliche Bewertung für alle, für die ein Verkehrswertgutachten nicht zwingend erforderlich ist, wenn sie dennoch eine übersichtliche Gesamtdarstellung wünschen.

▶ Plausibilitätsprüfungen

Bedienen Sie sich gerne einer zweiten Meinung. H&Z Immobilien bieten Ihnen an, schon vorhandene Einschätzungen, Berechnungen und Gutachten auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Hierbei muss es nicht zwingend um richtig oder falsch gehen. Es zählt, dass eine zweite Meinung regelmäßig hilfreich bei der Klärung von Streitigkeiten und innerfamiliären Entscheidungsfindungen sein kann. Wir überprüfen sorgfältig, ob Ihre Zweifel berechtigt sind oder nicht.




Rechtliche Fragen

Rechtssicherheit bei der Immobilienwertermittlung von H&Z Immobilien.

Rechtssicherheit

Insoweit das Immobiliengutachten zur Vorlage bei einem Gericht, auf Grund eines Rechtsstreits oder für eine Behörde benötigt wird, kann es erforderlich sein, dass besondere Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der Wertermittlung und somit des Gutachtens berücksichtigt werden müssen. Daher ist es in einem solchen Fall wichtig, dass wir in einem gemeinsamen Gespräch genau feststellen, was der Grund für die Bewertung ist, denn Verkehrswertermittlung ist nicht gleich Verkehrswertermittlung.

 


Schiedsgutachtenabreden bei H&Z Immobilien.

Schiedsgutachten

Sollte schon feststehen, dass gerichtliche Verhandlungen bevorstehen oder wenn es bereits zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen ist, können sogenannte "Schiedsgutachten" für Klarheit sorgen. Bei einem Schiedsgutachten einigen sich die streitenden Parteien gemeinsam auf einen Gutachter und beauftragen diesen auch gemeinsam.

Diese Einigung wird schriftlich festgehalten und beinhaltet außerdem die Übereinkunft darüber, dass das Ergebnis des gemeinsam beauftragten Sachverständigen von beiden Seiten akzeptiert wird. Die Klärung des Immobilienwertes fußt folglich ausschließlich auf dem Ergebnis des Schiedsgutachtens. So kann verhindert werden, dass mehrere, häufig kostenintensive Gutachten beauftragt werden, ohne das am Ende eine Lösung herbei geführt wird. 


Wir erläutern Ihnen gerne in einer umfassenden Beratung Ihre Möglichkeiten und die jeweiligen Rahmenbedingungen, die in Ihrem Fall hinsichtlich einer Immobilienbewertung beachtet werden müssen. Selbstverständlich sind wir auch gerne bereit, mit Ihnen und Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam zu prüfen, welche Art von Gutachten oder Verkehrswertermittlung für Sie erforderlich ist. Wenn die Umstände es verlangen, nehmen wir auch zur "Gegenseite" Kontakt auf, um mögliche Fragen zu klären und unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Es ist immer empfehlenswert, dass alle beteiligten Parteien dem beauftragten Sachverständigen ihr Vertrauen schenken. 



Grundsätze und Verpflichtungen

Die Hintergründe, die eine gutachterliche Immobilienbewertung erforderlich machen, erfordern in fast jedem Fall äußerste Diskretion und unbedingte Professionalität. Es handelt sich bei Immobilien regelmäßig um emotional und wirtschaftlich enorm bedeutsame Positionen. Wir stellen daher größtmögliche Ansprüche an uns selbst, um dieser Verantwortung bei jedem Schritt unserer Tätigkeit gerecht zu werden. Der federführende Sachverständige ist Herr Benjamin Zühlke, Inhaber und Geschäftsführer von H&Z Immobilien. Herr Zühlke ist als Sachverständiger durch die DEKRA zertifiziert, durch die Sprengnetter Akademie geprüfte Schimmelexperte und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter. Das Führen des DEKRA-Siegels und die Mitgliedschaft im Bundesverband erfordern die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien und des Ehrenkodex des Bundesverbandes. Zudem hat H&Z Immobilien eigene Leitlinien entwickelt, die die Grundlage für die tägliche Arbeit im Bereich der Immobilienwertermittlung bilden.

 

Unsere Wertermittlungen und Gutachten werden folglich unter anderem unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstellt.

 

Sämtliche Informationen und Daten werden außerdem stets vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzlichen Pflichten hierzu bestehen. Es herrscht Verschwiegenheitspflicht. Kosten und Zeitrahmen sind durch den Sachverständigen grundsätzlich transparent darzulegen. Dazu gehört für uns auch, dass H&Z Immobilien ausschließlich mit Pauschalpreisen arbeitet.

 

Darüber hinaus werden erstellte Gutachten in Anlehnung an die Sachverständigenordnung der IHK Berlin 10 Jahre in unserem Archiv aufbewahrt und sind für niemanden sonst zugänglich. Lediglich der Auftraggeberin / dem Auftraggeber ist es möglich, innerhalb dieser Frist die erfassten Daten der Wertermittlung erneut anzufragen.

 

030 - 5587 58 57      

Jetzt anrufen

 

(030 - 5587 58 57)

Kontaktformular

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.




Häufige Fragen zum Thema Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Zum öffnen der Antworten einfach auf die Frage klicken:

Das Sachwertverfahren ist eines von mehreren möglichen Werterrmittlungsverfahren. Um den Verkehrswert den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu berechnen, kommen entweder das Vergleichwertverfahren, das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Es können auch mehrere Verfahren angewendet werden, wobei in der Regel nur eines der Verfahren das dominierende ist. Weitere Wertermittlungsverfahren können jedoch "stützend" sein. Hier erfahren Sie mehr über die Verfahrensarten und inebsondere über das Sachwertverfahren, dass Ertragswertverfahren und das Vergleichwertverfahren.

Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um eine einfache Schätzung eines Maklers oder gar um eine automatisierte Errechnung durch einen Programmcode handelt, wie man ihn im Internet auf gängigen Portalen häufig findet. Um eine umfassende Wertermittlung durch einen Sachverständigen, wie es H&Z Immobilien Ihnen anbieten, wird es sich regelmäßig nicht handeln. Vielmehr geht es hier um Einschätzungen und automatisierte Vergleiche mit Ihrem Umfeld. Häufig werden entsprechende Bewertungstools auf Websites als Akquise für mögliche Verkaufsaufträge genutzt. Für eine Beurteilung aus reinem Interesse kann diese günstige oder teilweise auch kostenlose Variante ausreichen. Verkaufsverhandlungen werden Sie mit der bloßen Aussage eines Dritten oder einem Internetlink jedoch kaum beeinflussen. Auch im Falle einer (rechtlichen) Auseinandersetzung ist mehr gefragt, als eine grobe oder automatisierte Schätzung. Eine Anerkennung dieser kostenlosen (Online-) Bewertungen vor Gericht, Behörden gegenüber oder unter Anwälten ist erfahrungsgemäß nahezu ausgeschlossen.

Sicher ist es am sinnvollsten, wenn Sie uns kontaktieren und wir gemeinsam besprechen, wofür Sie den Wert Ihrer Immobilie benötigen. Wir beraten Sie umfassend und Sie können sich sicher sein, dass wir es Ihnen auch dann mitteilen, wenn eine kostenpflichtige Wertermittlung für Sie nicht notwendig ist. Auch wenn Sie andere Immobilienprofis oder Makler kontaktieren und beauftragen möchten, sollten Sie sich immer trauen kritische Fragen zu stellen. Was sind die Inhalte der Wertermittlung bzw. des Gutachtens? Reichen diese in meiner jetzigen Situation aus und welche Qualifikationen bringt der Dienstleister mit? Nur wer sich diesen Fragen auch offen und selbstsicher stellen kann, bringt das Potential mit Sie unterstützen zu können

Die Immobiliengutachten von H&Z Immobilien werden vor allem im Zusammenhang mit Erbfällen, Scheidungen und bei Immobilienkäufen angefragt. Wenn Sie also im Falle von Erbstreitigkeiten oder Unsicherheiten im Rahmen von möglichen Auszahlungen oder Umschreibungen wissen müssen, wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung wert ist, können unsere Bewertungen dabei helfen, Klarheit zu schaffen und die ungefähren Dimensionen der Erbmasse abzuschätzen. Auch im Falle einer Scheidung dient die Immobilienbewertung dazu, eine objektive Drittmeinung einzuholen, die über eine bloße Schätzung hinaus geht. Immobilienkäufer hingegen interessieren sich meist dafür, ob der für den Kauf einer Immobilie zu vereinbarende Preis oder schon vereinbarte Preis realistisch und fair ist. Es gibt jedoch auch zahlreiche weitere Anwendungsbereiche für professionelle Immobilienbewertungen. Hierzu zählen beispielsweise Vermögensfeststellungen im Rahmen der Pflege von Angehörigen, Bewertungen zur Absicherung von Kreditverträgen, Schenkungen und die (Neu-)Aufteilung von Grundstücken oder deren Belastung - beispielsweise mit einem Wege- und Leitungsrecht. Wenn Sie also wissen wollen oder wissen müssen, wie viel Ihr Haus wert ist, stehen wir gerne an Ihrer Seite. Selbstverständlich gilt das auch für Wohnungen und unbebaute Grundstücke.

Wir agieren aus Berlin Köpenick und sind für Kunden im gesamten Großraum Berlin, Potsdam und grundsätzlich in ganz Brandenburg tätig. Dabei umfassen unsere Einsatzorte sowohl typische Berliner Vororte - wie beispielsweise Strausberg, Schöneiche und Rüdersdorf bei Berlin, Erkner, Woltersdorf, Panketal, Falkensee, Neuenhagen und Zeuthen - als auch weiter entfernte Gemeinden und Städte, wie Königs Wusterhausen, Werneuchen, Eberswalde und Bernau. Hier können Sie sehen, wo wir schon überall für unsere Kunden unterwegs waren. Auch Aufträge außerhalb Brandenburgs oder direkt an der Brandenburgischen Grenze sind grundsätzlich möglich.

Die Gutachtenerstellung erfolgt durch H&Z Immobilien. Federführend bei der Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie ist der Inhaber Benjamin Zühlke. Er ist Geschäftsführer von H&Z Immobilien, ist durch die IHK staatlich geprüfter Immobilienkaufmann, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. Herr Zühlke ist zudem zertifizierter Schimmelexperte (Sprengnetter SE).

Wir bewerten für unsere Kunden auch Wohnungen in Berlin und Brandenburg. Die Vorgehensweise bei der Wohnungsbewertung unterscheidet sich hier kaum von der Bewertung von beispielsweise Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern. Man benötigt jedoch auch hier Zugang zur Wohnung und gegebenenfalls auch zu Kellerräumen und Räumen, die außerhalb der Wohnung liegen und Teil des Gemeinschaftseigentums sind. Hier muss es möglicherweise eine Absprache mit dem Hausmeister, Mietern und / oder der Gemeinschaft geben.

Augenscheinlich wahrnehmbare Schäden werden durch uns erfasst und in das Gutachten mit aufgenommen und auch bewertet. Auf Grund unseres täglichen Umgangs mit Immobilien und immobilienwirtschaftlichen Themen sind wir regelmäßig auch in der Lage Schäden wahrzunehmen, die unseren Kunden bisher verborgen geblieben sind. Wir sind jedoch keine Bauschadengutachter und das Erkennen und Bewerten von Schäden und Mängeln, beispielsweise bei der Bauabnahme, ist nicht Vertragsbestandteil unserer Wertermittlungen. Durch uns aufgenommene Schäden werden daher, wenn dies im Rahmen unserer Kenntnis und Fähigkeiten möglich ist, berücksichtigt und bewertet aber regelmäßig nicht im Detail untersucht. Eine detaillierte Untersuchung ist alleine deshalb nicht möglich, weil nicht invasive Begutachtungen häufig nicht ausreichen, um Schäden zweifelsfrei zu beurteilen. Das bedeutet, dass beispielsweise Schäden im Mauerwerk häufig nur durch eine Beprobung zweifelsfrei erkennbar sind. Es muss also Material, zum Beispiel mittels Bohrung, entnommen werden. Auch bei einem Schimmelverdacht kann eine detaillierte Beurteilung nicht immer sofort stattfinden. Eine Labor-gestützte Untersuchung kann erforderlich werden. Für die genaue Prüfung und Bewertung von baulichen Schäden bedarf es daher also oft eigens dafür ausgewiesene Experten. Sie benötigen in diesem Fall einen Schadensgutachter, Statiker, Schimmelexperten usw. In einem solchem Fall werden Sie im Rahmen der Begehung jedoch ausführlich auf entsprechende Probleme hingewiesen. Sollte aus unserer Sicht die Hinzuziehung eines weiteren Experten notwendig sein, erfahren Sie es sofort.

In der Regel benötigen wir für die Erstellung einer Wertermittlung in Form eines Verkehrswertgutachtens 3 - 5 Wochen. Insoweit fehlende Unterlagen benötigt werden und beschafft werden müssen, kann sich die Fertigstellung entsprechend verzögern. Sollten die Umstände es erforderlich machen, ist nach Vereinbarung auch eine schnellere Fertigstellung des Gutachtens denkbar. Die Erstellung einer kurzen Stellungnahme benötigt nach Besichtigung der Immobilie durchschnittlich 1 - 2 Wochen.

Jetzt anrufen

 

(030 - 5587 58 57)