Immobiliengutachten und Stellungnahmen

Sachverständige Immobilienbewertung zum Festpreis.

Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie durch ein Sachverständigenbüro steht in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Lebenssituation, die besondere Sorgfalt erfordert - häufig handelt es sich dabei um Scheidungen oder Erbangelegenheiten. Das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien bietet Ihnen die umfassende Beratung und Auftragsabwicklung durch einen DEKRA-zertifizierten und geprüften Immobilienexperten und Sachverständigen für Immobilienbewertung aus Berlin Köpenick. Wir betreuen Kunden in Berlin und Brandenburg. Die telefonische Erstberatung ist hierbei selbstverständlich immer kostenlos und unverbindlich.




Zertifikate und Mitgliedschaften H&Z Immobilien.


Leistungen und Preise*

Symbol für Stellungnahme Sachverständigenbüro H&Z Immobilien

Stellungnahmen


FESTPREIS
599 Euro

Die sachverständige Stellungnahme zum Verkehrswert einer Immobilie beschränkt sich auf die Einschätzung des Verkehrswertes im Endergebnis, ohne detaillierte rechtliche und mathematische Erläuterungen. Die Erläuterungen beschränken sich auf eine grobe Übersicht und Details werden nur im Falle von Besonderheiten dargestellt. Eine Fotodokumentation der Besichtigung entfällt ebenfalls.

In Hinblick auf die Art und Weise, wie der Verkehrswert (Marktwert) berechnet wird, unterscheidet sich die Stellungnahme jedoch nicht von einem Gutachten. Auch die Besichtigung der Immobilie vor Ort gehört zur Stellungnahme dazu.


⌚ Bearbeitungszeit: ca. 5 - 10 Tage (Express-Bearbeitung möglich)
Symbol für Kurzgutachten Sachverständigenbüro H&Z Immobilien

Kurzgutachten


FESTPREIS
999 Euro

Die Light-Version eines vollständigen Verkehrswertgutachtens: Die Erläuterungen und der Umfang der Fotodokumentationen reichen nicht an die eines komplexen Verkehrswertgutachtens oder "Vollgutachtens" heran - dennoch enthält das Kurzgutachten eine solide Übersicht aller Bewertungsaspekte auf etwa 20 - 30 Seiten. Hierzu zählt auch die Beschreibung der baulichen Anlagen und eine grobe Übersicht zu den gesetzlichen Berechnungsgrundlagen.

Fotos und ggf. auch weitere Anlagen, beispielsweise Karten oder Grundrisse, vermitteln ein tieferes Verständnis für die Immobilie und die Verkehrswertberechnung des Sachverständigen.

⌚ Bearbeitungszeit: ca. 14 Tage
Symbol für Verkehrswertgutachten Sachverständigenbüro H&Z Immobilien

Verkehrswertgutachten


FESTPREIS
1799 Euro

Das Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, häufig auch Immobiliengutachten oder Vollgutachten genannt, bietet umfassende rechtliche und mathematische Erläuterungen zu den wertrelevanten Aspekten der Immobilie. Visuelle Eindrücke, bauliche Eigenschaften und Schäden werden dokumentiert und beschrieben. Zudem werden sowohl Aufbau als auch Auswahl der Bewertungsverfahren erläutert.

Die rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten der Immobilie und die Datengrundlagen der Bewertung - einschließlich ihrer Quellen – sind übersichtlich abgebildet und Ermessensentscheidungen werden verständlich begründet.

⌚ Bearbeitungszeit: ca. 21 Tage

* Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Kosten für unbebaute Grundstücke sind i.d.R. geringer, als in der Tabelle angegeben. Hier finden Sie alle weiteren Preisinformationen.

Welche Bewertungsform soll ich wählen?

❏ Stellungnahmen und Kurzgutachten

 

Regelmäßig reicht es für die sachverständige Feststellung des Verkehrswertes schon aus, eine Stellungnahme oder ein Kurzgutachten zum Immobilienwert erstellen zu lassen. Der Umfang eines vollständigen Verkehrswertgutachtens einschließlich Beweisführung ist häufig mit den berühmten Kanonen, die auf Spatzen schießen, zu vergleichen. H&Z Immobilien bietet daher auch sachverständige Stellungnahmen und Kurzgutachten, also Wertgutachten in verkürzter Form an. Auch hierbei wird die Immobilie vor Ort besichtigt und es kommen die gesetzlich vorgegebenen Berechnungsgrundlagen zur Immobilienwertermittlung zur Anwendung. Das Berechnungsergebnis wird also dasselbe sein, dass auch ein "großes" Immobiliengutachten bietet. Sie sparen jedoch eine Menge Geld und Zeit, wenn Sie auf ausführliche Erläuterungen verzichten können.

 

• Für rechtliche Auseinandersetzungen und zur Vorlage bei Behörden und Gerichten können sachverständige Stellungnahmen und Kurzgutachten ggf. nicht ausreichend sein. Die Anforderungen an eine Immobilienbewertung variieren. Diesbezüglich beraten wir Sie gerne unverbindlich und kostenlos.

❏ Vollständiges Verkehrswertgutachten

 

Eine kostengünstige Stellungnahme oder ein Kurzgutachten zum Immobilienwert sind aber nicht immer der optimale Ansatz. Meistens sind es (gegnerische) Anwälte, Gerichte oder Behörden, die hinsichtlich der Verkehrswertermittlung und der Form des Gutachtens genaue Vorgaben machen. Häufig heißt es dann: Vollständiges Verkehrswertgutachten eines Immobiliensachverständigen nach § 194 BauGB. 

 

Aber auch für Scheidungen oder Nachlassangelegenheiten, die noch nicht vor Gericht verhandelt werden (und es im Idealfall auch nicht sollen) können Verkehrswertgutachten die bessere Wahl sein. Im Rahmen von Pflichtteilsansprüchen besteht für die Berechtigten sogar das gesetzliche Recht auf ein Verkehrswertgutachten. Der Grund für die Forderung nach einem Verkehrswertgutachten ist in der Regel der hohe Detailgrad und die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und Entscheidungen aufgrund der ausführlichen Beschreibungen und der Fotodokumentation.


Ablauf

In drei Schritten zur Bewertung Ihrer Immobilie:

Kontaktaufnahme mit dem Sachverständigenbüro H&Z Immobilien.

Kontaktaufnahme

Im ersten Schritt kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder indem Sie uns anrufen. Sie können selbstverständlich auch eines unserer Kontaktformulare auf dieser Website nutzen. 

 

Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Beratung und wenn Sie es wünschen, vereinbaren wir einen Termin für die Besichtigung Ihrer Immobilie. 

Nach der Kontaktaufnahme mit H&Z Immobilien folgt die Besichtigung Ihrer Immobilie.

Besichtigung

Zum vereinbarten Zeitpunkt findet die Besichtigung und Begutachtung Ihrer Immobilie statt. Der Besichtigungstermin ist auch ein guter Zeitpunkt, um noch alle Ihre offenen Fragen zu beantworten.

 

Gerne können Sie zur Besichtigung auch weitere Teilnehmer einladen - beispielsweise einen Berater oder Ihren Rechtsbeistand.

Nach der Besichtigung Ihrer Immobilie erhalten Sie Ihre Immobilienbewertung.

Ergebnisübergabe

Nach der Besichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen wird nun, anhand der gesammelten Informationen und Eindrücke, die Bewertung Ihrer Immobilie erstellt und an Sie übergeben.

 

Selbstverständlich können Sie uns während der Warte- bzw. Bearbeitungszeit kontaktieren, um weitere Fragen zu stellen und den Stand der Bearbeitung zu erfragen.


Um die Bewertung einer Immobilie möglichst präzise und realistisch zu gestalten, sind bestimmte Informationen und Dokumente erforderlich. Hierzu zählen unter anderem bauliche Unterlagen und ein möglichst aktueller Grundbuchauszug der Immobilie. Unsere FAQ zum Thema Immobilienbewertung bietet Ihnen eine genaue Übersicht über die benötigten Dokumente und noch viele weitere Fragen und Antworten. Selbstverständlich werden Sie auch im Rahmen des kostnelosen Beratungsgespräches diesbezüglich informiert. Eine E-Mail, die Sie standardmäßig von uns als Terminbestätigung erhalten, enthält zudem ebenfals eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen.

Darum H&Z.


Festpreise

Vergütungen auf Basis der errechneten Verkehrswerte überzeugen uns nicht. Der Aufwand für ein Immobiliengutachten wird nicht höher, nur weil ein Haus in einer besseren Lage steht. Bei uns zahlen Sie fix vereinbarte, transparente und pauschale Festpreise für Ihre Immobilienbewertung - völlig unabhängig vom Wert Ihrer Immobilie. Das gilt für sowohl für unsere Verkehrswertgutachten als auch für unsere sachverständigen Stellungnahmen und Kurzgutachten. So behalten Sie die volle Kostenkontrolle.

Zertifiziert und geprüft

Der federführende Sachverständige ist Herr Benjamin Zühlke, Inhaber von H&Z Immobilien. Herr Zühlke ist als Sachverständiger für Immobilienbewertung durch die DEKRA-zertifiziert, durch die Sprengnetter Akademie geprüfter Schimmelexperte, durch die IHK-Berlin geprüfter und staatl. anerkannter Immobilienkaufmann und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter. 

Kurzfristige Termine

Die sachverständige Ermittlung eines Verkehrswertes muss regelmäßig zeitnahe erfolgen. Andere Gutachter fallen aus, ein Notartermin ist gefunden oder die Verkäufer wollen eine schnelle Entscheidung - andere Läufer stehen wohlmöglich schon in die Startlöchern. Wir realisieren gemeinsam einen kurzfristigen Termin zur Objektaufnahme. Auch die Bearbeitungsdauer der Bewertung Ihrer Immobilie können wir - bei Bedarf - an Ihre zeitlichen Vorstellungen anpassen. Jetzt Kontakt aufnehmen.

Langjährige Erfahrung

Herr Zühlke erstellt als professioneller Sachverständiger für Immobilienbewertung schon seit vielen Jahren Stellungnahmen, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten für Kunden in ganz Berlin und Brandenburg. Inzwischen kommen so mehrere hundert sachverständige Immobilienbewertungen zusammen, die für einen enormen Erfahrungsschatz sprechen, von dem alle Kunden profitieren können.


Gründe für eine Immobilienbewertung

❏ Erbfall


Leider gehören auch Todesfälle und Nachlassangelegenheiten mit zur Immobilienwirtschaft. Erben und Erbengemeinschaften benötigen nicht selten objektive und sachverständige Wertgutachten von Immobilien, die Teil von (möglichen) Nachlassangelegenheiten sind. Weiterlesen...

❏ Schenkung


Werden Immobilien innerhalb der Familie oder unter Freunden verkauft, besteht häufig ein Interesse daran, den Wert der Immobilie professionell und unabhängig durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Das soll vor allem dafür sorgen, dass sich niemand im Nachhinein betrogen oder ungerecht behandelt fühlt. Weiterlesen...

❏ Pflege und Betreuung


Beispielsweise im Rahmen der Sozialhilfe ist der Verkehrswert eines Grundstücks oft von entscheidender Bedeutung. Hieran werden nicht selten Entscheidungen geknüpft. Auch die gesetzliche Betreuung erfordert häufig die unabhängige Verkehrswertermittlung durch einen Sachverständigen. Weiter...


❏ Scheidung / Trennung


Häufig spielt die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen im Falle einer Scheidung eine besondere Rolle, da Immobilien meistens einen maßgeblichen Vermögensbestandteil darstellen. Die Ermittlung des Verkehrswertes durch einen unabhägigen Sachverständigen ist daher regelmäßig unverzichtbar. Weiter...

❏ Ehevertrag


Vereinbarungen im Rahmen einer Eheschließung beinhalten häufig die Feststellung von Vermögenswerten zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zu den wichtigsten Vermögenspositionen gehören häufig Immobilienwerte. Hier erfordert die Wertfeststellung die Zusammenarbeit mit einem Immobiliensachverständigen.

❏ Verkauf


Verkäufer haben oft keine Vorstellung davon, wie viel ihre Immobilie eigentlich wert ist und welche Werteinflüsse interessant sind. Marktwertermittlungen klären die offenen Fragen und bieten gleichzeitig eine solide Verhandlungsgrundlage dank der Expertise des Immobiliensachverständigen. Weiter...


❏ Kaufinteresse


Potentielle Käufer einer Immobilie konsultieren Sachverständige, um offenen Fragen zu klären und den durch die Verkäuferseite aufgerufenen Kaufpreis prüfen zu lassen. Ziel ist es, die Entscheidungsgrundlage auszubauen und eine mögliche Investition abzusichern, indem der tatsächliche Verkehrswert durch ein Wertgutachten oder eine Stellungnahme analysiert wird. Weiter...

❏ Zweite Meinung


Werden vorhandene Einschätzungen oder Wertgutachten anderer Sachverständiger in Zweifel gezogen, bietet sich die Prüfung durch einen unabhängigen und sachverständigen Dritten an. Nicht immer muss hierbei ein vollständiges, neues Gutachten über den Verkehrswert erstellt werden. Weiter...

❏ Weitere Anlässe


Es gibt zahlreiche weitere Anlässe, die die Erstellung einer Immobilienbewertung erfordern können. Hierzu zählen unter anderem die geplante Grundstücksteilung, Finanzierungspläne, die geplante Sanierung einer Immobilie oder steuerrechtliche Fragen.


Was kann bewertet werden?

Neben Einfamilienhäusern können zahlreiche weitere Immobilienarten und Rechte bewerten werden:

Sachverständigenbüro H&Z Immobilien bewertet neben Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften noch viele weitere Immobilienarten und auch Rechte und Belastungen.

Unbebaute Grundstücke

 

- Baugrundstücke

- Landwirtschaftsflächen

- Forstwirtschaftsflächen

- Gartenland

- Erholungsflächen

- Wasserflächen

- Sondernutzungsflächen

Bebaute Grundstücke

 

- Einfamilienhäuser

- Reihenmittelhäuser

- Reihenendhäuser

- Doppelhaushälften

- Zweifamilienhäuser

- Mehrfamilienhäuser

- Wohnungen

- Garagen

- Wochenendhäuser

Besondere Objekte

 

- Stallungen

- Lagerhallen

- Praxen

- technische Einrichtungen

- Werkstätten

Rechte und Lasten

 

- Erbbaurechte

- Nießbrauchrechte

- Wohnrechte

- Wohnungsrechte

- Wegerechte

- Leitungsrechte

- Überbau


Grundsätze und Verpflichtungen

 

Die Hintergründe, die eine gutachterliche Immobilienbewertung erforderlich machen, erfordern in fast jedem Fall äußerste Diskretion und unbedingte Professionalität. Es handelt sich bei Immobilien regelmäßig um emotional und wirtschaftlich enorm bedeutsame Positionen. Wir stellen daher größtmögliche Ansprüche an uns selbst, um dieser Verantwortung bei jedem Schritt unserer Tätigkeit gerecht zu werden. 

 

Unsere Wertermittlungen und Gutachten werden unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erstellt.

 

Sämtliche Informationen und Daten werden außerdem stets vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzlichen Pflichten hierzu bestehen. Es herrscht bei jeder Immobilienbewertung und allen sonstigen Leistungen Verschwiegenheitspflicht. Kosten und Zeitrahmen sind durch den Sachverständigen grundsätzlich transparent darzulegen. Dazu gehört für uns auch, dass H&Z Immobilien als Sachverständigenbüro ausschließlich mit Pauschalpreisen arbeitet - das gilt für Stellungnahmen, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gleichermaßen.

 

Darüber hinaus werden erstellte Gutachten in Anlehnung an die Sachverständigenordnung der IHK Berlin 7 Jahre in unserem Archiv aufbewahrt und sind für niemanden sonst zugänglich. Lediglich der Auftraggeberin / dem Auftraggeber ist es möglich, innerhalb dieser Frist die erfassten Daten der Wertermittlung erneut anzufragen.

Die Grundsätze und Verpflichtungen vom Sachverständigenbüro H&Z Immobilien.

Kontaktieren Sie uns.

Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

 


 

KONTAKT

 

✆ 030 - 5587 58 57
✉ info@h-z-immobilien.de

  

 

Jetzt Kontakt aufnehmen, mit dem Sachverständigenbüro H&Z Immobilien aus Berlin Köpenick.

Kontaktformular

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Für alle, die es genauer wissen möchten:

Berechnungen und Verfahrensarten

 

Die Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie (auch Marktwert genannt, vlg. § 194 BauGB) ist komplex und erfordert die Beachtung individueller Details. Im Großen und Ganzen ergeben sich diese Details aus der Lage und Beschaffenheit des Grundstücks und dem Zustand der darauf befindlichen Gebäude. Neben diesen tatsächlichen Grundstückseigenschaften spielen für den Verkehrswert zudem auch die rechtlichen Eigenschaften eine Rolle - also beispielsweise die Eigentumsverhältnisse oder mögliche Belastungen des Grundstücks. Zu solchen Belastungen gehören unter anderem Wege- und Leitungsrechte für Nachbarn oder ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern des Eigentümers.

 

Bei der Erstellung einer professionellen Wertermittlung (z.B. in Form eines Verkehrswertgutachtens oder eines Kurzgutachtens) durch einen Sachverständigen ist es daher unabdingbar, dass der Gutachter das Bewertungsobjekt persönlich und "live" vor Ort betrachtet und untersucht. Zudem ist die Sichtung der wertrelevanten Unterlagen des Bewertungsobjektes erforderlich. Nur so kann der Verkehrswert in seiner Komplexität auch tatsächlich erfasst werden. Bewertet werden können bebaute und unbebaute Grundstücke als Ganzes, Grundstücksteile, einzelne Grundstücksbestandteile und / oder Grundstückszubehör. 

Berechnungen und Verfahrensarten der Immobilienbewertung beim Sachverständigenbüro H&Z Immobilien.

Vereinfacht betrachtet hängt der Wert einer Immobilie grundsätzlich immer von der aktuellen Marktsituation ab. Angebot und Nachfrage sind immer maßgeblich für den Verkehrswert. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, steigen die Preise. Gibt es mehr Angebot als Nachfrage, sinken die Preise. Auch eine beliebte Lage wird den Verkehrswert immer positiv beeinflussen. Minderwertige Baumaterialien oder Straßenlärm werden wiederum immer einen negativen Einfluss haben. Als Grundlage für eine faktenbasierte Berechnung, möglicherweise sogar als Basis für eine juristische Entscheidung oder zur Schlichtung eines Streites sind derartige Ansatzpunkte alleine jedoch zu einfach, wenngleich sie nicht falsch sind. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen und Anforderungen an eine Verkehrswertermittlung klar gesetzlich definiert. Maßgeblich sind hierbei vor allem das Baugesetzbuch (BauGB) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

 

Für die Ermittlung des Verkehrswertes in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften können drei normierte Verfahren zur Anwendung kommen. Hierbei handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das gilt beim Sachverständigenbüro H&Z Immobilien auch dann, wenn es sich bei der Bewertung "nur" um ein Kurzgutachten oder eine Stellungnahme, und nicht um ein umfassendes Verkehrswertgutachten handelt. Gesetzlich reglementiert sind Kurzgutachten und Stellungnahmen allerdings nicht. 

Das Vergleichswertverfahren

 

Ziel des Vergleichswertverfahrens ist es, das Bewertungsobjekt mit ähnlich ausgestatteten Objekten in gleicher Lage zu vergleichen. Insoweit entsprechend übereinstimmende Objekte einschließlich Ihrer Verkaufsdaten vorliegen, kann hier von einem sehr genauen Verfahren gesprochen werden. Die tatsächliche Marktlage, unabhängig von möglicherweise hohen oder niedrigen Herstellungs- und Erwerbskosten, kann hier unter Umständen exakt abgebildet werden. Hinzu kommt, dass dieses Verfahren im Grundgedanken simpel ist und leicht nachvollzogen werden kann. In der Praxis scheitert dieses Verfahren jedoch insbesondere bei komplexen und außergewöhnlichen Immobilien regelmäßig an den entsprechend übereinstimmenden Vergleichsobjekten - auch, wenn Vergleichswerte durch entsprechende Zu- und Abschläge theoretisch angepasst werden können. Vor allem selbst genutzte Einfamilienhäuser sind nicht selten durch besondere Ein- und Umbauten und weitere Besonderheiten geprägt. Das erschwert die Suche nach passenden Vergleichsobjekten. Zudem erweist sich die Vergleichswertsuche bei einem nervösen, schwankenden Markt nicht immer als zuverlässig. Jedenfalls bei unbebauten Grundstücken und innerhalb der Bodenrichtwertermittlung, wird die Vergleichswertermittlung sich jedoch regelmäßig als Vorzugsvariante herausstellen.

 

Gesetzlich normiert ist das Vergleichswertverfahren insbesondere in den §§ 24 ff. ImmoWertV.

 


 

Das Sachwertverfahren

 

Das Sachwertwertverfahren kombiniert den Bodenwert, der meist auf indirekten Vergleichswerten fußt, und die Herstellungskosten der baulichen Anlagen und Außenanlagen, die hinsichtlich des Alters der Anlagen gemindert werden. Diese Herstellungskosten setzen sich hierbei aus den Werten einzelner Baugruppen (bspw. Außen- und Innenwände, Fenster, Dachkonstruktion usw.) zusammen, deren Standardstufe beurteilt wird. Schlussendlich ergeben sich Quadratmeterpreise und Wertansätze, die sich auf die Bruttogrundfläche der baulichen Anlagen beziehen. Da es sich selten um Neubauten handelt, werden diese Kosten einer sogenannten Alterswertminderung unterzogen, um dem Alter der Anlage gerecht zu werden. Um den so ermittelten Sachwert an die aktuelle Marktsituation anzupassen, werden zusätzlich Sachwertfaktoren angewendet, die i.d.R. von den zuständigen Gutachterausschüssen abgeleitet werden. Insgesamt betrachtet ist das Sachwertverfahren durchaus komplex. Während die Nachvollziehbarkeit dieses Verfahrens für einen Laien durchaus anspruchsvoll ist, deckt das Sachwertverfahren jedoch auch die preisliche Einordnung von komplexen und individuell gestalteten Objekten ab, die häufig notwendig ist. Zudem wird der Substanzwert der Immobilie beleuchtet. Bei sehr modern und nachhaltig gestalteten Objekten kann bemängelt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben zu den Kostenansätzen einzelner Baugruppen stellenweise nicht mehr zeitgemäß sind. Solange die bereits geforderten und diskutierten Aktualisierungen hier nicht umgesetzt werden, können sachverständige Anpassungen bei bestimmten Baugruppen erforderlich sein. Das erfordert allerdings auch die ausreichende Erfahrung und Sachkunde des Sachverständigen.


Das Sachwertverfahren wird vorrangig bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet. Es kann sich jedoch auch für Bungalows und Wochenendhäuser eignen.

 

Gesetzlich normiert ist das Sachwertverfahren insbesondere in den §§ 35 ff. ImmoWertV. Hier erfahren Sie noch mehr Details zum Sachwertwertverfahren.

 


 

Das Ertragswertverfahren

 

Das Ertragswertverfahren, wie der der Name schon sagt, fokussiert sich auf die Betrachtung möglicher Erträge in Kombination mit dem Bodenwert. Typische Immobilienobjekte, für die das Ertragswertverfahren zum Einsatz kommt, sind daher vermiete Objekte wie Eigentumswohnungen, sonstige Kapitalanlageobjekte und Gewerbeobjekte. Ähnlich dem Sachwertverfahren wird also zunächst der Bodenwert ermittelt. Da das Ertragswertverfahren jedoch quasi einen Blick in die Zukunft wagt, wird der Bodenwert verzinst. Im Anschluss werden mögliche (Miet-)Einnahmen um die Bewirtschaftungskosten gemindert, um den Reinertrag zu ermitteln. Die Bewirtschaftungskosten setzen sich hierbei in aller Regel aus den Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und einem Mietausfallwagnis zusammen. Dieser Reinertrag führt multipliziert mit dem sogenannten "Vervielfältiger" zum Gebäudeertragswert. Für die Berechnung des Vervielfältigers selbst werden der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer herangezogen.

 

Die Kombination aus abgezinstem Bodenwert und Gebäudeertragswert bildet den Ertragswert der Immobilie. Auch hier ist offensichtlich, dass das Verfahren für Laien nicht ganz einfach zu durchschauen ist. Dennoch handelt es sich um eine erprobte und faktenbasierte Berechnung. Es handelt sich allerdings auch um eine zukunftsorientierte Berechnung. Mieten können beispielsweise stark fallen oder steigen, womit ein Kernelement der Berechnung im schlimmsten Fall auf wackligen Füßen steht. Risiken bei der Wertermittlung ertragsorientierter Objekte sind allerdings grundsätzlich nie auszuschließen, das ist keine exklusive Eigenschaft des Ertragswertverfahrens.

 

Gesetzlich normiert ist das Ertragswertverfahren insbesondere in den §§ 31 ff. ImmoWertV.


Häufige Fragen

Fragen und antworten zum Thema Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Zum öffnen und schließen der Antworten auf die Frage klicken:

Für die Bearbeitung Ihrer Immobilienbewertung - egal ob Stellungnahme, Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten - benötigen wir im Idealfall folgende Unterlagen:

• Aktueller Grundbuchauszug (am Besten nicht älter als 3 Monate)
• Baubeschreibung
• Brutto-Grundflächenberechnung
• Wohnflächenberechnung
• bemaßte Grundrisse alle Geschosse und Flächen
• Energieausweis
• Aufstellung zu erfolgten Renovierungen, Modernisierungen, Sanierungen, Anbauten, Umbauten
• Aufstellung zu anstehenden Reparaturen/Instandhaltungsmaßnahmen

• Teilungserklärung (nur bei Wohneigentum / Mehrfamilienhäusern)
• Beschlussprotokolle der letzten 3 (Wohnungseigentümer-)Versammlungen (nur bei Wohneigentum / Mehrfamilienhäusern)
• Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre (nur bei Wohneigentum / Mehrfamilienhäusern)

Die Unterlagen und Informationen werden im Rahmen des Besichtigungstermines gesichtet und überprüft. In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich, Kopien zu erstellen. Die Unterlagen können regelmäßg einfach während des Besichtigungstermines abfotografiert werden. Sie können sie uns allerdings auch schon im Vorfeld via E-Mail zukommen lassen.

Sollten Sie einzelne Dokumente nicht finden oder identifizieren können, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne mit der Durchsicht Ihrer Dokumente vor Ort. Auch die erneute Beschaffung relevanter Unterlagen kann - falls notwendig - durch uns als Sachverständigenbüro nach der Begehung erfolgen. Lagepläne, Katasteransichten und Bodenrichtwertinformationen sind in der Regel nicht erforderlich, da wir hier in jedem Fall selbst Einsicht nehmen.

Für Sie bedeutet eine Immobilienbewertung keinen großen zeitlichen Aufwand. Sie kontaktieren uns kostenlos und unverbindlich für ein Erstes Beratungsgespräch. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie uns anrufen, eine E-Mail senden oder eines unserer Kontaktformulare nutzen. Sobald Sie sich dazu entscheiden, vereinbaren wir einen Termin für die Besichtigung der zu bewertenden Immobilie.
Wenn der Termin für eine Immobilienbewertung vereinbart ist, erhalten Sie via E-Mail eine Terminbestätigung für die Ortsbegehung. Diese Terminbestätigung enthält gleichzeitig eine Übersicht über die von uns benötigten Unterlagen. Wenngleich es Ihnen freisteht, uns diese Unterlagen schon im Vorfeld digital zu senden, reicht es auch aus, diese beim Ortstermin bereitzuhalten. Sollten Unterlagen fehlen, prüfen wir deren Notwendigkeit und unterstützen Sie gerne auch bei der Nachbeschaffung. Die erste Frage in dieser FAQ beschreibt im Detail, welche Unterlagen im Idealfall vorzulegen sind.

Der Ortstermin dient dazu, die Immobilie und zugehörige Unterlagen mit Ihnen gemeinsam zu sichten und alle für die Verkehrswertermittlung relevanten Feststellungen zu tätigen. Neben der Begutachtung der Immobilie gehört hierzu auch eine Erfassung des Zustandes und der Beschaffung per Fotodokumentation. Auch die Auftragsunterzeichnung findet im Rahmen des Besichtigungstermines statt.

Nach dem Besichtigungstermin sind für Sie als Auftraggeberin / Auftraggeber in der Regel alle Aufgaben erfüllt. Soweit dies möglich ist, werden wir neben der Erstellung der Immobilienbewertung auch die Beschaffung notwendiger Unterlagen und ggf. Behördenkorrespondenzen für Sie übernehmen und Ihre notwendige Mitwirkung auf ein Minimum begrenzen, wenn Sie es wünschen. Schlussendlich erhalten Sie die fertige Immobilienbewertung. Das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien arbeitet - wenn möglich - papierlos. Die Übergabe des Verkehrswertgutachtens, des Kurzgutachten oder auch der Stellungnahme erfolgt daher grundsätzlich auf elektronischem Wege in Form geschützter PDF-Dokumente. Auf Wunsch ist es jedoch auch möglich, gedruckte Exemplare zu erhalten. Da sich Immobilienbewertungen und insbesondere Immobiliengutachten grundsätzlich komplex darstellen, stehen wir Ihnen nach Übergabe des Ergebnisses für offene Fragen und Unklarheiten selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.



Sicher ist es am sinnvollsten, wenn Sie uns kontaktieren und wir gemeinsam besprechen, wofür Sie den Wert Ihrer Immobilie benötigen. Wir beraten Sie umfassend und Sie können sich sicher sein, dass wir es Ihnen auch dann mitteilen, wenn eine kostenpflichtige Immobilienbewertung für Sie nicht notwendig ist. Auch wenn Sie andere Immobilienprofis oder Makler kontaktieren und beauftragen möchten, sollten Sie sich immer trauen, kritische Fragen zu stellen. Was sind die Inhalte der Immobilienwertermittlung bzw. des Gutachtens? Reichen diese in meiner jetzigen Situation aus und welche Qualifikationen bringt der Immobiliensachverständige mit? Nur wer sich diesen Fragen auch offen und selbstsicher stellen kann, bringt das Potential mit Sie unterstützen zu können

Die Immobiliengutachten von H&Z Immobilien werden vor allem im Zusammenhang mit Erbfällen, Scheidungen und bei Immobilienkäufen angefragt. Wenn Sie also im Falle von Erbstreitigkeiten oder Unsicherheiten im Rahmen von möglichen Pflichtteilsauszahlungen oder Umschreibungen wissen müssen, wie viel Ihr Haus oder Ihre Wohnung wert ist, können unsere Immobilienbewertungen dabei helfen, Klarheit zu schaffen und z.B. die ungefähren Dimensionen der Erbmasse abzuschätzen. Auch im Falle einer Scheidung dient die Immobilienbewertung dazu, eine objektive Drittmeinung einzuholen, die über eine bloße Schätzung hinaus geht. Immobilienkäufer hingegen interessieren sich meist dafür, ob der für den Kauf einer Immobilie zu vereinbarende Preis oder schon vereinbarte Preis realistisch und fair ist. Es gibt jedoch auch zahlreiche weitere Anwendungsbereiche für professionelle Immobilienbewertungen. Hierzu zählen beispielsweise Vermögensfeststellungen im Rahmen der Pflege von Angehörigen, Bewertungen zur Absicherung von Kreditverträgen, Schenkungen und die (Neu-)Aufteilung von Grundstücken oder deren Belastung - beispielsweise mit einem Wege- und Leitungsrecht. Wenn Sie also wissen wollen oder wissen müssen, wie viel Ihr Haus wert ist, stehen wir gerne als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung an Ihrer Seite. Selbstverständlich gilt das auch für Wohnungen und unbebaute Grundstücke.

Wir agieren aus Berlin Köpenick und sind für Kunden im gesamten Großraum Berlin, Potsdam und grundsätzlich in ganz Brandenburg tätig. Dabei umfassen unsere Einsatzorte als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung sowohl typische Berliner Vororte - wie beispielsweise Strausberg, Schöneiche und Rüdersdorf bei Berlin, Erkner, Woltersdorf, Panketal, Falkensee, Neuenhagen und Zeuthen - als auch weiter entfernte Gemeinden und Städte, wie Königs Wusterhausen, Werneuchen, Eberswalde und Bernau. Hier können Sie sehen, wo wir schon überall für unsere Kunden als Immobiliensachverständige unterwegs waren. Auch Aufträge außerhalb Brandenburgs oder direkt an der Brandenburgischen Grenze sind grundsätzlich möglich.

Grundsätzlich sind geprüfte und zertifizierte Sachverständige in der Lage, in der gesamten Bundesrepublik Gutachten zu erstellen. Die notwendigen Marktdaten für ein Immobiliengutachten können - insbesondere dank Digitalisierung - nicht nur im eigenen Einzugsgebiet beschafft werden. Dennoch bringt es zweifellos Vorteile mit sich, wenn ein Gutachter lokal gut vernetzt ist und auf Erfahrungen und Erkenntnisse bereits durchgeführter Immobilienbewertungen zurückgreifen kann. Zum unmittelbaren Einzugsbereich von H&Z Immobilien zählen neben dem Firmensitz in Berlin Köpenick auch die angrenzenden Berliner Ortsteile Mahlsdorf, Biesdorf, Kaulsdorf, Schmöckwitz, Grünau und Müggelheim und insbesondere auch zahlreiche Vororte im sogenannten Berliner Speckgürtel. Dazu zählen vor allem Schöneiche bei Berlin, Rüderdorf bei Berlin, Erkner, Woltersdorf bei Erkner, Henickendorf, Strausberg, Neueunhagen bei Berlin, Hoppegarten aber auch Panketal, Zeuthen und Bernau bei Berlin. Etliche Verkehrswertgutachten, Kurzbewertungen, Stellungnahmen aber auch Beratungsgespräche, Kaufbegleitungen und Verkäufe, die H&Z Immobilien in diesen Bereichen bereits zu verantworten hat, sorgen für eine umfassende Marktkenntnis in diesen Gebieten. Sachverständige Einschätzungen und individuelle, begründbare und überzeugende Anpassungen bestehender Kennzahlen - wie sie oft notwendig sind- sind daher problemlos möglich.

Die Gutachtenerstellung erfolgt durch das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien. Federführend bei der Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie ist Benjamin Zühlke. Er ist geschäftsführender Inhaber von H&Z Immobilien, durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) staatlich geprüfter und anerkannter Immobilienkaufmann, DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (einschließlich Rechte und Belastungen) und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. Herr Zühlke ist zudem zertifizierter Schimmelexperte (Sprengnetter SE). Im Vorfeld seiner Laufbahn und Entwicklung absolvierte Herr Zühlke, der in Schöneiche aufgewachsen ist, in Rüdersdorf bei Berlin sein Abitur und studierte Deutches Recht an der Europauniversität Viadrina. Seine erste immobilienwirtschaftliche Ausbildung begann nach erfolgreichem Abschluss der juristischen Zwischenprüfung.

Wir bewerten für unsere Kunden auch Wohnungen in Berlin und Brandenburg. Die Vorgehensweise bei der Wohnungsbewertung unterscheidet sich hier kaum von der Bewertung von beispielsweise Einfamilienhäusern oder Reihenhäusern. Man benötigt jedoch auch hier Zugang zur Wohnung und gegebenenfalls auch zu Kellerräumen und Räumen, die außerhalb der Wohnung liegen und Teil des Gemeinschaftseigentums sind. Hier muss es möglicherweise eine Absprache mit dem Hausmeister, Mietern und / oder der Gemeinschaft geben.

Augenscheinlich wahrnehmbare Schäden werden durch uns erfasst und in das Gutachten mit aufgenommen und auch bewertet. Auf Grund unseres täglichen Umgangs mit Immobilien und immobilienwirtschaftlichen Themen sind wir regelmäßig auch in der Lage Schäden wahrzunehmen, die unseren Kunden bisher verborgen geblieben sind. Wir sind jedoch keine Bauschadengutachter und das Erkennen und Bewerten von Schäden und Mängeln, beispielsweise bei der Bauabnahme, ist nicht Vertragsbestandteil unserer Wertermittlungen. Durch uns aufgenommene Schäden werden daher, wenn dies im Rahmen unserer Kenntnis und Fähigkeiten möglich ist, berücksichtigt und bewertet aber regelmäßig nicht im Detail untersucht. Eine detaillierte Untersuchung ist alleine deshalb nicht möglich, weil nicht invasive Begutachtungen häufig nicht ausreichen, um Schäden zweifelsfrei zu beurteilen. Das bedeutet, dass beispielsweise Schäden im Mauerwerk häufig nur durch eine Beprobung zweifelsfrei erkennbar sind. Es muss also Material, zum Beispiel mittels Bohrung, entnommen werden. Auch bei einem Schimmelverdacht kann eine detaillierte Beurteilung nicht immer sofort stattfinden. Eine Labor-gestützte Untersuchung kann erforderlich werden. Für die genaue Prüfung und Bewertung von baulichen Schäden bedarf es daher also oft eigens dafür ausgewiesene Experten. Sie benötigen in diesem Fall einen Schadensgutachter, Statiker, Schimmelexperten usw. In einem solchem Fall werden Sie im Rahmen der Begehung jedoch ausführlich auf entsprechende Probleme hingewiesen. Sollte aus unserer Sicht die Hinzuziehung eines weiteren Experten notwendig sein, erfahren Sie es sofort.

In der Regel benötigen wir für die Erstellung einer Wertermittlung in Form eines Verkehrswertgutachtens ca. 3 Wochen. Insoweit fehlende Unterlagen benötigt werden und beschafft werden müssen, kann sich die Fertigstellung entsprechend verzögern. Sollten die Umstände es erforderlich machen, ist nach Vereinbarung auch eine schnellere Fertigstellung des Gutachtens denkbar. Die Erstellung einer kurzen Stellungnahme benötigt nach Besichtigung der Immobilie durchschnittlich 5 - 10 Tage. Bei einem Kurzgutachten sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen rechnen.

Immer wieder kommt die Frage auf, worin eigentlich der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert besteht und welchen Wert man wofür benötigt. Tatsächlich gibt es diesen Unterschied nicht und beide Begriffe werden synonym verwendet. Sie sind also austauschbar und bedeuten dasselbe. Möglicherweise auch, weil sich Unklarheiten hierzu hartnäckig gehalten haben, hat diesbezüglich auch der Gesetzgeber reagiert und den Begriff "Marktwert" 2004 in das Baugesetzbuch aufgenommen:

§ 194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um eine einfache Schätzung eines Maklers oder gar um eine automatisierte Errechnung durch einen Programmcode handelt, wie man ihn im Internet auf gängigen Portalen häufig findet. Um eine umfassende Wertermittlung durch einen Sachverständigen, wie es H&Z Immobilien Ihnen anbieten, wird es sich regelmäßig nicht handeln. Vielmehr geht es hier um Einschätzungen und automatisierte Vergleiche mit Ihrem Umfeld. Häufig werden entsprechende Bewertungstools auf Websites als Akquise für mögliche Verkaufsaufträge genutzt. Für eine Beurteilung aus reinem Interesse kann diese günstige oder teilweise auch kostenlose Variante ausreichen. Verkaufsverhandlungen werden Sie mit der bloßen Aussage eines Dritten oder einem Internetlink jedoch kaum beeinflussen. Auch im Falle einer (rechtlichen) Auseinandersetzung ist mehr gefragt, als eine grobe oder automatisierte Schätzung. Eine Anerkennung dieser kostenlosen (Online-) Bewertungen vor Gericht, Behörden gegenüber oder unter Anwälten ist erfahrungsgemäß nahezu ausgeschlossen.

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(030 - 5587 58 57)