Die zweite Meinung zu einer Immobilienbewertung

Unterschiedlichste Gründe können eine Zweitmeinung bei der Immobilienbewertung erforderlich machen.



Es gibt Situationen, in denen trotz schon vorhandener Immobilienbewertung in einem Streit keine Einigkeit erzielt werden kann, weil jedenfalls eine Seite das Ergebnis der Bewertung oder die Qualifikation oder Objektivität des Verfassers bezweifelt. Auch kann es sein, dass vorhandene Bewertungsunterlagen einfach veraltet erscheinen und daher an Glaubwürdigkeit einbüßen. 

 

H&Z Immobilien unterstützt Sie gerne dabei, vorhandene Immobilienbewertungen einzuordnen und zu überprüfen. Dies kann sich so gestalten, dass Zweifel und Fragen schon im Erstgespräch ausgeräumt werden können oder so, dass neue oder ergänzende Berechnungen gefertigt werden müssen. Dabei geht nicht zwingend darum, dass vorhandene Ergebnisse falsch sind. Vielmals hat eine weitere Meinung das Potential, Streitigkeiten beizulegen oder es gibt einfach mehrere Standpunkte, die begründbar und einleuchtend sind.


DEKRA-Siegel vom Inhaber von H&Z Immobilien Benjamin Zühlke
H&Z Immobilien ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.



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H&Z Immobilien prüft und kommentiert bereits vorhandene Immobilienwertungen objektiv und fair.

Wir prüfen für Sie vorhandene Immobilienbewertungen und Preisschätzungen

 

Wenn Sie daran zweifeln, dass vorhandene Unterlagen zum Marktwert einer Immobilie zutreffend sind, kann die zweite Meinung eines Sachverständigen diese Zweifel möglicherweise ausräumen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Immobiliengutachten oder die Marktwertschätzung eines Immobilienmaklers oder Eigentümers handelt.

 

Insbesondere dann, wenn die beiden Seiten eines Konflikts oder eines Immobiliengeschäfts gegenteilige Erwartungen und Vorstellungen vom Verkehrswert haben, werden Wertermittlungen oft in Frage gestellt. Erfahrungsgemäß kann die Hinzuziehung eines weiteren Experten hier Abhilfe schaffen. Kann ein weiterer, außenstehender Sachverständiger bestimmte Ergebnisse oder Annahmen bestätigen oder kommt auch er zu einem abweichendem Ergebnis, schafft dies Klarheit. Es ist in der Folge einfacher, die nächsten Schritte zu planen.




Diese Möglichkeiten gibt es:

 

Bestehen Zweifel an der Expertise eines Wertermittlers oder vorliegenden Bewertungsunterlagen sollten Sie sich zunächst beraten lassen und Ihre Zweifel oder Kritikpunkte mit einem außenstehenden Experten besprechen. H&Z Immobilien ist gerne bereit, ein solches Erstgespräch hinsichtlich Ihrer Situation unverbindlich und kostenlos mit Ihnen zu führen. Hierfür können Sie uns telefonisch kontaktieren oder uns eine grobe Beschreibung Ihrer Ausgangslage per E-Mail oder Kontaktformular mitteilen. Es kommt vor, dass wir konkreten Zweifel oder Fragen schon im Rahmen dieser Erstberatung bestätigen oder ausräumen können. Die Beurteilung konkreter Vorgehensweisen hinsichtlich ihrer Gesetzeskonformität oder die Wahl bestimmter Marktdaten ist regelmäßig schon ohne tiefergehende Überprüfung möglich. Das kann dazu führen, dass Zweifel oder Fragen sich schon schon im Rahmen des ersten Gesprächs in Luft auflösen, und das schlechte Gefühl verschwindet. In diesem Fall haben Sie Ihr Problem und Ihre Sorgen mit einem einfachen, kostenlosen Gespräch beseitigt. 

 

Sind die Zweifel oder die vorgetragenen Bewertungsansätze aus unserer Sicht nachvollziehbar oder strittig, bieten wir unseren Klienten an, uns die entsprechenden Unterlagen für eine genauere Überprüfung zu übergeben. Das Ergebnis dieser Überprüfung teilen wir Ihnen zusammen mit einer entsprechenden Handlungsempfehlung schriftlich mit.

 

Die Handlungsempfehlungen können dabei stark variieren. Es kann sein, dass unsere Schlussfolgerungen und Ergebnisse zwar von denen der ursprünglichen Wertermittlung abweichen, aber kleinere Korrekturen und Fehler oder Ermessensentscheidungen insgesamt zu einem nur geringfügig abweichenden Endergebnis führen. Wir werden Ihnen an dieser Stelle in der Regel nicht empfehlen, weitere Ausgaben für eine erneute Wertermittlung zu tätigen. Eine gewisse Varianz in der Beurteilung eines Verkehrswertes und abweichende Ermessensentscheidungen sind durchaus üblich und häufig gar nicht vermeidbar. Es ist außerdem auch immer denkbar, den ursprünglich ausführenden Wertermittler mit den gewonnenen Erkenntnissen zu konfrontieren. Jeder seriöse und kompetente Wertermittler wird einen zweiten Blick auf seine Arbeit richten und gegebenenfalls Korrekturen vornehmen oder seinen Standpunkt beibehalten.

 

Kommen wir nach der Prüfung jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Bewertung aufgrund von Fehlern oder falschen Daten unbrauchbar oder jedenfalls höchst strittig ist, werden wir die Beauftragung einer neuen Immobilienbewertung empfehlen. Diese neue Immobilienbewertung können Sie in diesem Fall entweder uns oder einem anderem, beliebigen Sachverständigenbüro anvertrauen. 



K O N T A K T

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.




Häufige Fragen zur Plausibilitätsprüfung von Immobilienbewertungen:


▶ Prüfen Sie auch die beruflich Qualifikation von Wertermittlern?

Grundsätzlich maßen wir uns nicht, die fachliche Eignung eines Immobilienwertermittlers zu überprüfen. Wir sind keine Zertifizierungsstelle und erfüllen auch keinen Lehrauftrag. Dennoch können wir Ihnen dabei helfen, vorhandene Zertifikate und Abschlüsse, sofern uns bekannt, für Sie einzuordnen und zu erläutern. Am Ende kommt es jedoch darauf an, dass eine Immobilienbewertung nachvollziehbar und korrekt durchgeführt wurde und nicht darauf, welchen Stempel der Wertermittler unter das Ergebnis drückt. Auch hoch qualifizierte Experten können Fehler machen. Genauso können Laien auch richtige Annahmen treffen. Wir können und wollen das nicht schon im Vorfeld pauschal beurteilen. Wir konzentrieren uns daher auf die Berechnungen und die Datengrundlagen. Es geht für uns nicht darum, Kollegen zu bewerten.


▶ Müssen Sie die Immobilie selbst vor Ort besichtigen?

Stellt sich die Situation für uns so dar, dass zum Beispiel insbesondere die Beurteilung einer Besonderheit oder ein Schaden für Zweifel und Streit sorgen, und nicht die Verfahrensweise oder verwendete Marktdaten, werden wir regelmäßig die Besichtigung der Immobilie(n) empfehlen. Eine zweite Meinung zu einem Schimmelbefall oder extremen Umgebungslärm wird ohne eigenes Lagebild kaum einen Mehrwert bieten.

 

Geht es jedoch bspw. vorrangig um bezweifelte Bodenrichtwerte, Flächenberechnungen und die Verfahrenswahl einer Verkehrswertermittlung, kann auf die Besichtigung, die im übrigen Kosten verursacht, verzichtet werden. Möglich ist die Besichtigung jedoch selbstverständlich auch in diesem Fall. Diesbezüglich erhalten Sie in jedem Fall eine begründete Empfehlung.


Was kostet die Überprüfung?

Das erste Gespräch, indem Sie uns die Situation schildern und wir Sie beraten, ist kostenlos. 

 

Für die detaillierte Prüfung Ihrer Unterlagen fallen pauschale Kosten i.H.v. 149 Euro* an Sollte es sich um ein vollständiges Verkehrswertgutachten handeln betragen die Kosten 199 Euro*. Sie erhalten in beiden Fällen eine schriftliche Reaktion im Anschluss an die Überprüfung und eine entsprechende Handlungsempfehlung. Die telefonische Nachbesprechung der Überprüfung Ihrer Unterlagen verursacht keine zusätzlichen Kosten.

 

Wenn die Immobilie für eine Überprüfung besichtigt werden muss, um einzelne Fragen optimal zu beantworten, kommt eine Anfahrtspauschale hinzu, die den Pauschalen der Immobilienwertermittlung entspricht. Diese finden Sie hier