Die zahlreichen Berufsbezeichnungen der Immobilienwirtschaft sind verwirrend. Wir erklären die wichtigsten.

Immobilienmakler, Immobilienkaufmann, Fachberater & Co

In der Immobilienwirtschaft existieren zahlreiche Abschlüsse und Zertifikatsbezeichnungen. Diese Abschlüsse können ein wichtiger Anhaltspunkt dafür sein, über welche Fachkenntnisse jemand in der Immobilienwirtschaft tatsächlich verfügt, insbesondere weil zahlreiche Begriffe und Berufsbezeichnungen in Deutschland nicht geschützt sind und zunächst einmal keine Aussagekraft besitzen.

 

Neben staatlich anerkannten und "offiziellen" Berufen und Studiengängen gibt es unzählige weitere, teilweise private Akademien und Institute, die Weiterbildungen und Abschlussprüfungen anbieten. Für Immobilienmakler und Verwalter gibt es zudem seit einiger Zeit gesetzliche Vorschriften, die den Umfang von Weiterbildungen verbindlich vorgeben. 

 

Wir wollen Ihnen einen Überblick verschaffen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Auch für Berufseinsteiger und angehende Schulabgänger kann eine entsprechende Übersicht aufschlussreich sein.


Immobilienkaufmann/-frau

Beim Immobilienkaufmann oder der Immobilienkauffrau handelt es sich um einen dreijährigen, staatlich anerkannten dualen Ausbildungsberuf in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Ausbildungsinhalte und die Durchführung der Abschlussprüfungen obliegen der Industrie- und Handelskammer. 

Ausbildungsinhalt ist - anders, als oft vermutet wird -  nicht nur die Vermittlung / der Verkauf von Immobilien. Das Maklergeschäft ist hier nur eines von zahlreichen Teilgebieten. Zu den Ausbildungsinhalten zählen unter anderem Themen aus den Bereichen Controlling und Buchhaltung, Recht, Marketing und  Immobilienbewirtschaftung. Auch Deutsch und Englisch Teil der Ausbildung. Im dritten Lehrjahr spezialisieren sich die Auszubildenden durch die Festlegung auf zwei der möglichen Wahlpflichtfächer Unternehmenssteuerung- und Kontrolle, Gebäudemanagement, Wohnungseigentumsverwaltung, Maklergeschäfte und Bauprojektmanagement.

 

Gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsvoraussetzungen gibt es für diesen Ausbildungsberuf grundsätzlich nicht. Üblicher Weise setzen Unternehmen jedoch das Abitur voraus. So verfügten 2021 laut Bundesarbeitsagentur 75 % der Ausbildungsanfänger über die Hochschulreife. Es sollte in jedem Fall ein gewisses Interesse an den Fächern Deutsch, Mathematik und Wirtschaft bestehen.

 

H&Z Immobilien erklärt die Aufgaben von Immobilienkaufleuten.
Zu den Aufgaben eines Immobilienkaufmanns gehört unter Anderem auch Eigentumsverwaltung.

Immobilienkaufleute arbeiten für Banken, Hausverwaltungen, Eigentumsverwaltungen, Konzerne mit eigenen Immobilienbeständen, Maklerunternehmen, Baufirmen, Anwaltskanzleien u.v.m. Sie bearbeiten Schadensmeldungen, beauftragen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, bereiten Jahresabrechnungen vor, prüfen Baurechnungen, führen Immobilienbesichtigungen durch, schließen Miet- und Kaufverträge ab und führen Eigentümerversammlungen durch. Die Einsatzbereiche von Immobilienkaufleuten sind bereit gefächert.

 

Für die Vermittlung von Immobiliengeschäften benötigen jedoch auch geprüfte Immobilienkaufleute zusätzlich eine Zulassung gemäß § 34 GewO. Hierbei handelt sich in der Regel jedoch nur um eine reine Formsache, da die inzwischen gesetzlich vorgeschriebenen Fachkenntnisse in der Regel nur einen Bruchteil der Ausbildungsinhalte von


Was ist eigentlich ein Immobilienmakler?
Zu den klassischen Aufgaben eines Immobilienmaklers / einer Immobilienmaklerin zählt die Vermittlung von Häusern und Grundstücken.

Immobilienmakler(in)

Es ist in Deutschland die Regel, dass sich Immobilienmakler nennt, wer über eine entsprechende Gewerbezulassung nach § 34 c GewO verfügt und Immobilien vermittelt. Ironischer Weise wird man das Wort „Immobilienmakler“ in dieser Zulassung jedoch häufig gar nicht finden. Eine besondere Sachkunde oder ein Schulabschluss werden nicht vorausgesetzt.

 

Die Zulassung, die einen zum Makler oder zur Maklerin werden lässt, erteilt grob umrissen lediglich die Erlaubnis, bebaute und unbebaute Grundstücke und / oder entsprechende Darlehensverträge zu vermitteln und erfordert geordnete Vermögensverhältnisse und ein reines Vorstrafenregister, insbesondere hinsichtlich einschlägiger Vermögensdelikte.

 

Genauer: Die Erlaubnis wird untersagt, wenn die den Antrag stellende Person oder ein(e) Betriebsleiter(in) in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen einer Konkurs- beziehungsweise Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde. Geordnete Vermögensverhältnisse sind nur zu bejahen, wenn über das Vermögen der Antrag stellenden Person weder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden ist. Außerdem dürfen keine Eintragungen über Haftanordnungen beziehungsweise eidesstattliche Versicherungen in den Schuldnerlisten der Amtsgerichte bestehen.

 


Weiterhin müssen sich Immobilienmakler seit einigen Jahren entsprechend § 15 MaBV i.V.m. § 34c GewO innerhalb von 3 Jahren nach Zulassung im Umfang von 20 Zeitstunden weiterbilden. Sind Makler auch als Wohnimmobilienverwalter (ebenfalls in § 34c GewO geregelt) tätig, müssen sie sich in beiden Themenfeldern jeweils 20 Zeitstunden, also insgesamt nachweislich 40 Zeitstunden weiterbilden. Ist die Weiterbildung erfolgt, gilt sie für 3 Jahre. Ist der erste 3-Jahres-Zeitraum abgelaufen, wiederholen sich die Weiterbildungspflichten je weiteren 3-Jahres-Zeitraum.

 

Einige Akademien und Institute bieten spezielle Weiterbildungen, teilweise einschließlich Abschlussprüfungen und Zertifikate, an und verwenden entsprechend konkrete Abschlussbezeichnungen. So begegnen einem häufig auch "geprüfte" oder "zertifizierte" Immobilienmakler, die den Hinweis der weiterbildenden Einrichtung in der Bezeichnung tragen. Umfang und Intensität der Weiterbildungen variieren dabei stark. Teilweise handelt es sich auch nur Maßnahmen zur Erfüllung der oben erläuterten Weiterbildungspflichten. 



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(Immobilien-)Sachverständige

Tatsächlich handelt es sich weder beim Wertermittler, noch beim Sachverständigen um einen in Deutschland geschützten Begriff. Das ist nicht nur innerhalb der Immobilienwirtschaft so. Wenngleich ein Sachverständiger, der sich auch als solcher bezeichnet, spätestens im Streitfall beweisen können sollte, dass er oder sie über eine überdurchschnittliche Fachkenntnis verfügt, steht es zunächst einmal jedem frei, sich so zu nennen. Man sollte also keinesfalls davon ausgehen, dass ein „Wertgutachter“ oder „Sachverständiger für Immobilien“ in jedem Fall überdurchschnittlich qualifiziert ist.

Qualifizierte Wertermittler sind regelmäßig besonders umfassend ausgebildet und unterziehen sich, nicht zuletzt auch, um diese Ausbildung nach außen zu repräsentieren, konkreten Ausbildungsmaßnehmen und (Zertifikats-)Prüfungen. Der TÜV Rheinland und die DEKRA sind zwei Beispiele für seriöse und bekannte Anlaufstellen für die Wissensvermittlung im Bereich Immobilienwertermittlung. Anders, als die bloße Bezeichnung "Sachverständiger", sind Berufsbezeichnungen wie "DEKRA Sachverständiger" oder "Sachverständiger für Immobilienbewertung (TÜV) in Verbindung mit dem Führen eines entsprechenden Siegels nicht für jeden möglich bzw. zulässig. Die zu absolvierenden Ausbildungs- und Prüfungsinhalte, Vorkenntnisse und Berufserfahrung und je nach Bildungsträger auch die persönliche Eignung sind reglementiert.

Darüber hinaus existieren noch Berufsverbände, die die Aufnahme in den Verband und das Führen des Verbandslogos ebenfalls an bestimmte Voraussetzungen knüpfen und die Eignung überprüfen. H&Z Immobilien ist beispielsweise Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.

Wer nennt sich eigentlich alles Immobiliensachverständiger?
Immobiliensachverständige bewerten bebauten und unbebaute Grundstücke hinsichtlich ihres Verkehrswertes.

Weiterhin existieren in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Auch diese müssen ihre Eignung und ihre berufliche Qualifikation durch entsprechende Prüfungen vor ihrer Bestellung unter Beweis stellen. Bausachverständige werden beispielsweise in Berlin durch die Baukammer Berlin bestellt. Gemäß Zivilprozessordnung sind Gerichte dazu angehalten, nach Möglichkeit einen solchen öffentlich bestellten Sachverständigen zu involvieren, wenn vom Gericht selbst ein Sachverständiger zur Klärung eines Prozesses beauftragt werden muss. Die Wahl eines anderen Sachverständigen ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber vom Gericht begründet werden.  


Immobilienberater(in)

Immobilienberater trifft man häufig, genau wie Finanz- und Vermögensberater, bei Banken, Beratungsgesellschaften und größeren Immobilienkonzernen. Um eine geschützte Bezeichnung handelt es sich hierbei nicht und entsprechend vielseitig kann das Leitungsspektrum eines Immobilienberaters sein. In der Regel machen Immobilienberater genau das, was der Name verrät: beraten. Das kann sich auf Anlageberatungen, Kauf und Verkauf, Verwaltung oder Vermietung erstrecken.

 

Die Aussagekraft dieser Bezeichnung ist in jedem Fall begrenzt. 


Immobilienverwalter(in)

Immobilienverwalter machen genau das, was ihr Name verspricht. Sie verwalten Wohn- und Gewerbeimmobilien und sind in der Regel die erste Anlaufstelle für neue Mietverträge, Schadensmeldungen, Beschwerden, Heizkostenabrechnungen und Reparaturaufträge. Beauftragt werden Sie vom Immobilieneigentümer. Während Mietverwalter sozusagen die Schnittstelle zwischen Mieter und Eigentümer darstellen und sich auf die Verwaltung der Mietsache als solches konzentrieren, gibt es zudem auch Eigentumsverwalter. Eigentumsverwalter arbeiten für eine sogenannte "Wohnungseigentümergemeinschaft" (WEG) und haben mit der Vermietung grundsätzlich erstmal nichts zu tun. Nutzen Eigentümer und Eigentümerin ihre Wohnung nicht selbst zu Wohnzwecken, sondern vermieten diese, übernehmen die Eigentumsverwalter die Mietverwaltung jedoch zumeist gleich mit.

 

Wohnungseigentumsverwalter - häufig einfach WEG-Verwalter genannt - erledigen einige Aufgaben, mit denen reine Mietverwalter eher selten zu tun haben. Sie planen und moderieren beispielsweise die obligatorischen Eigentümerversammlungen und sorgen für den reibungslosen Ablauf von Abstimmungsprozessen im Rahmen dieser Versammlungen. Sollen beispielsweise baulichen Veränderungen an einem Mehrfamilienhaus vorgenommen werden, das von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterhalten wird, sind je nach Umfang der Maßnahmen Abstimmungen mit gesetzlich klar definierten, erforderlichen Mehrheiten notwendig.

 

Wie Immobilienmakler unterliegen auch Verwalter nach jüngsten Gesetzen einigen Weiterbildungspflichten. Während die meisten Spielregeln im Mietrecht weitestgehend schon im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt sind, müssen sich Wohnungseigentums-Verwalter zudem auch immer mit dem WEG auskennen - dem Wohnungseigentumsgesetz.

 

Jedenfalls in größeren Betrieben und staatlichen Konzernfamilien ist es üblich, dass nur ausgebildete Immobilienkaufleute Aufgaben in der Miet- und / oder Eigentumsverwaltung übernehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch grundsätzlich nicht.


Videomakler, Spezialfotografen, Einrichtungsexperten und Homestaging-Agenturen

Die Kreativität der Dienstleister ist inzwischen grenzenlos.

 

Meistens handelt es sich um Kunstbegriffe, die der Marketing- und PR-Abteilung von jungen Start-Ups entspringen. Der Kampf um Alleinstellungsmerkmale lässt die unterschiedlichsten Berufsbezeichnungen auf der Bildfläche erscheinen - so auch in der Immobilienwelt. Die Aussagekraft des dahinterstehenden Fachwissens dürfte in vielen Fällen eher gering sein.

 

Zahlreiche Makler drehen Videos von Ihren Vermittlungsobjekten, überfliegen sie mit Drohnen, engagieren spezielle Fotografen oder Homestaging- Agenturen. Selbst Feng Shui Berater unterstützen einige Makler-Unternehmen bei Ihrer täglichen Arbeit. Auch, wenn sich die Marktsituation in den letzten Jahren vermehrt in eine Richtung entwickelt hat, in der die Präsentation einer Immobilie immer mehr an Bedeutung verloren hat, da - vor allem in Ballungszentren - auch jede noch so kleine und teure Immobilie sich vor Anfragen kaum retten konnte, haben viele Zusatzleistungen und PR-Maßnahmen überlebt. Um echte Alleinstellungsmerkmale handelt es sich nur selten. Insbesondere Drohnen und Film-Teams sind inzwischen alles andere als exklusiv.

 

Einen gewissen Mehrwert können bestimmte technische und / oder kreative Maßnahmen und Besonderheiten dennoch darstellen - zumal sie eines regelmäßig zeigen: Der Dienstleister macht sich Gedanken und gibt sich mit Mindeststandards nicht zufrieden.