Immobilienbegriffe von A bis Z erklärt, im H&Z Lexikon der Immobilienwelt.

H&Z Lexikon der Immobilienwelt

Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Begriffe der Immobilienwelt, die Ihnen im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung, dem Kauf oder Verkauf von Immobilien oder auf immobilienbezogenen Dokumenten und Informationen begegnen werden. So verschaffen wir Ihnen einen ersten und einfachen Überblick, der Ihnen dabei helfen kann, im Begriffschaos der Immobilien die Übersicht zu behalten.

 

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A

Annuität

Die Annuität beschreibt bei der Finanzierungen den jährlichen Betrag, der sowohl Zinsen als auch Tilgung beinhaltet.

 

Auch wenn es sich bei der Annuität (Annus = Jahr; latein) genau genommen um einen jährlichen Betrag handelt, wird dieser in der Regel durch regelmäßige Zahlungen monatlich oder vierteljährlich fällig.

 

Es gibt konstante und auch variable Annuitäten. Bei konstanten Annuitäten bleibt der Zinssatz unverändert. Bleibt bei einem Annuitätendarlehen die monatliche Rate immer gleich, verändert sich bei einer konstanten Annuität der Verhältnis von Zins und Tilgung innerhalb der Rate, da der Zinsanteil bei fortschreitender Tilgung immer geringer wird. Die Tilgung wird dadurch fortlaufend höher.

Auflassung

Als "Auflassung" bezeichnet man die Einigung zwischen dem Verkäufer/Eigentümer und dem Käufer einer Immobilie darüber, dass das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll. Sie bedeutet zunächst noch nicht, dass der Kauf schon abgeschlossen ist und man Eigentümer geworden ist.

 

Die Auflassung ist ein Begriff des Sachenrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - definiert in § 925 Absatz 1. Sie ist nur ein Teil des Verfügungsgeschäfts bei der Übereignung von Grundstücken. In der Regel erfolgt die Auflassung beim Notar und zeitgleich mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages. Theoretisch müsste dies nicht zeitgleich passieren, aber es ist schon alleine aus Kostengründen ratsam, denn so kann beides in nur einem Notartermin erledigt werden.

 

Der Eigentumsübergang der Immobilie auf den Erwerber ist durch die Auflassung nicht vollzogen. Wesentlich hierfür ist eine Änderung im Grundbuch, die jedoch ohne Auflassung und ohne notariell beurkundeten Kaufvertrag nicht möglich wäre. Erst durch die Erklärung der Auflassung durch den Notar an das Grundbuchamt, wird dieses nach der Prüfung weiterer Erfordernisse eine Änderung des Grundbuchs vornehmen.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Erwerber schützen soll. Sie erfolgt noch vor der eigentlichen Eigentumsumschreibung und fungiert als eine Art Sperre. Es handelt sich um eine Vormerkung zur Sicherung des künftigen Eigentumserwerbs. Sie verhindert, dass der Veräußerer beispielsweise einen weiteren Verkauf der Immobilie an einen Dritten vornimmt oder das eine drohende Zwangsvollstreckung den Eigentumsübergang gefährdet.

 

Eine Auflassungsvormerkung selbst bewirkt also nicht den Eigentumsübergang auf den Erwerber.

 

Eingetragen wird die Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs. Praktisch gesehen ist eine Beleihung eines mit einer Auflassungsvormerkung belasteten Grundstücks zudem nicht möglich. Der Berechtigte, zu dessen Gunsten die Vormerkung eingetragen ist, kann eigetragene, ihn benachteiligende Rechte löschen lassen. Grundpfandrechte stehen im Rang hinter der Auflassungsvormerkung.



B

BGH

BGH ist die Abkürzung für "Bundesgerichtshof". Der Bundesgerichtshof befindet sich in Karlsruhe und ist im Rahmen der sogenannten "ordentlichen Gerichtsbarkeit" das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Der BGH ist damit auch die letzte Instanz in sätmlichen straf- und zivilrechtlichen Gerichtsverfahren.

 

In der Immobilienwirtschaft sind es vor allem die zivilrechtlichen Verfahren, die schlussendlich häufig im Bundesgericht ihre letzte Entscheidung finden. Daher hört man diese Abkürzung beispielsweise immer wieder im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern.


Bonität

Die Bonität gibt Auskunft über die Bereitschaft und Fähigkeit eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungspflichten vollständig und fristgerecht zu erfüllen. Dies gilt sowohl für natürliche als auch für juritische Personen, also Firmen. Insbesondere bei Kreditvergaben und für Eignung einer Person als Mieter spielt die Bonität in der Immobilienwirtschaft eine große Rolle.

 

Es geht hierbei auch meistens um die sogenannte "Schufa-Auskunft". Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt Daten über die Bonität von potentiellen Schuldnern. Anhand dieser Daten entscheiden Banken und auch Vermieter oft, ob eine Geschäftsbeziehung für Sie in Frage kommt. Vor allem der "Score" spielt hier eine Rolle. Er spiegelt den Inhalt der gesammelten Daten wieder und reicht von "sehr geringes Risiko" im Idealfall bis zu "sehr kritisches Risiko" im schlechtesten Fall.

 

Ebenfalls regelmäßig für die Beurteilung der Bonität herangezogen werden die Frage nach dem aktuellen Arbeitsverhältnis und entsprechende Gehaltsnachweise. Vor allem die Befristung des Arbeitsverhältnisses und die Höhe der Einkünfte sind interessant. Selbstverständlich können Vermögenswerte und sonstige Einkünfte die Bonitätsbeurteilung insbesondere durch Vermieter ebenfalls beeinflussen.


Bürgschaft

Bei der Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge gegenüber dem Gläubiger (z.B. ein Vermieter), für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Hauptschuldners (z.B. Mieter) einzustehen. Dies richtet sich nach § 765 ff. BGB.

 

Die Bürgschaft bedarf der Schriftform (§ 766 BGB) und es gibt zwei Arten der Bürgschaft - die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft.

 

Bei der Ausfallbürgschaft kann der Bürge erst bei der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners herangezogen werden. Der Gläubiger muss also zunächst gegen den Hauptschuldner prozessieren und versuchen eine Zwangsvollstreckung zu vollziehen. Erst wenn diese erfolglos bleibt, muss der Bürge für die Verbindlichkeiten einstehen.

 

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger den Bürgen sofort und gleichzeitig mit dem Hauptschuldner in Anspruch nehmen. Die Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners ist hierbei unerheblich. Wurde bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft zudem ein Einredeverzicht vereinbart, muss der Bürge in jedem Fall haften. So kann der Bürge in jedem Fall in Anspruch genommen werden, selbst wenn Forderungen beispielsweise grundsätzlich schon verjährt sind.



C

Contracting

Contracting oder auch Wärmecontracting ist in der Immobilienwirtschaft nicht unüblich und bezeichnet die Wärme-Lieferung durch einen Dritten. Über das sogenannte Contracting haben haben in der Vergangenheit einige Hauseigentümer die Finanzierung und Realisierung einer neuen Heizungsanlage erledigt. Hier wird die Heizungsanlage durch einen Dritten gestellt und installiert und dieser liefert gegen Entgelt die Wärmeenergie an den Vermieter bzw. dessen Mieter.

 

Die Kosten hierfür tragen direkt oder indirekt die Mieter. In der Regel sorgt die neue Heizungsanlage, die im Rahmen des Contractings neu installiert wird, für niedrigere Energiekosten. Jedoch will auch die Installation und Unterhaltung der Technik bezahlt werden und so kam es in der Vergangen nicht selten vor, dass die Nebenkosten für die Mieter insgesamt gestiegen sind. Dies führte zu vermehrten rechtlichen Auseinandersetzungen.

 

Seit 2013 findet diese Problematik nun Berücksichtigung im Mietrechtsänderungsgesetz und das Contracting muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Es muss entsprechend für den Mieter mindestens kostenneutral sein - darf also nicht zu erhöhten Kosten führen.



D

DDR-Altmietverträge

DDR-Altmietverträge sind nicht einfach alte Mietverträge, die in der DDR geschlossen wurden. Sie finden in unserem Lexikon einen gesonderten Eintrag, weil einige Regelungen aus den DDR-Verträgen nocht heute gelten.

 

Zunächst ist zu beachten, dass alle Mietverträge, die ab dem 03.10.1990 geschlossen wurden, uneingeschränkt nach dem heutigen Bürgerlichen Gesetzbuch zu beurteilen sind. Wurde ein Mietvertrag jedoch davor geschlossen, sind einige Klauseln möglicherweise noch bindend, auch wenn sie heutigem Recht widersprechen. Kündigungsfrsiten von nur 2 Wochen beispielsweise, gelten auch weiterhin. Allerdings gilt der Fortbestand der alten Regelungen nur für Mieter. Vermieter hingegen müssen sich an die aktuellen Fristen (drei bis neun Monate gemäß BGB) halten. Nicht nur hier ist die heutige Beurteilung der damaligen Verträge eher mieterfreundlich ausgelegt: Damals vereinbarte, strenge und regelmäßige Renovierungspflichten gelten für Mieter heute nicht mehr.



E

Einfacher Mietspiegel

In vielen Gemeinden Deutschlands ermöglicht der sogenannte "einfache Mietspiegel" einen realistischen Überblick hinsichtlich der ortsüblichen Vergleichsmieten. Er ist eine von drei Mietspiegelvarianten, die seit 2001 durch die Mietrechtsreform als Anhaltspunkt dienen sollen.

 

In der Regel sind Mieter- und Vermieterverbände, Gemeindevertreter und Sachverständige an der Erstellung der einfachen Mietspiegel beteiligt. Hierbei werden meist keine wissenschaftlichen Regeln angewendet oder große statistische Datenmengen ausgewertet. Die an der Erstellung beteiligten einigen sich vielmehr auf für sie plausible Werte.

 

Im Gegensatz zum qualifizierten Mietspiegel ist der einfache Mietspiegel zwar durchaus anerkannt, aber eine gesetzliche Richtigkeitsvermutung entsprechend § 558d Abs. 3 BGB gilt für ihn nicht. Das bedeutet, dass ein Mieter, um eine dem einfachen Mietspiegel entsprechende Mieterhöhung abzuwehren, keinen Gegenbeweis erbringen muss. Vielmehr muss der Vermieter den Beweis erbringen, dass die Erhöhung zulässig ist. Hier ist der einfache Mietspiegel durchaus ein Indiz, jedoch kein Beweis. Beim qualifizierten Mietspiegel ist dem nicht so. Hier muss der Mieter beim Bestreiten der Richtigkeit den Beweis beibringen.



F

Fair Value

"Fair Value" ist eine gängige englischsprachige Übersetzung des "üblichen Marktpreises". Dieser bezeichnet den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie. Auch die Verkehrswerte von anderen, nicht immobilienspezifischen Vermögenswerten können mit "Fair Value" bezeichnet werden.

 

Der Wert wird international als Ausgangspunkt für die Bewertung von Gütern herangezogen und dient als Orientierung. Im Immobilienbreich kann der Fair Value als Vergleichswert genutzt werden.

Flurkarte

Die Flurkarte wird auch als Liegenschaftskarte oder Katasterkarte oder amtlicher Lageplan bezeichnet. Sie zeigt die genaue Lage, die Größe und den Grenzverlauf von vorhandenen Flurstücken, Grundstücken und Gebäuden usw. Außerdem sind hier sowohl die Flur- als auch die Flurstücknummer verzeichnet.

 

Flurkarten sind amtliche Dokumente und für den Verkauf oder Kauf von Immobilien von großer Bedeutung, da sie durch die maßstäbliche Darstellung aller vorhandenen Liegenschaften die Bebauung des gesamten Gebietes rund um das Grundstück und die Lage selbst aufzeigen.

Flurstück

Flurstücke sind die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters und amtlich vermessen. Jedes Grundstück besteht aus mindestens einem Flurstück. Somit kann ein Grundstück auch aus mehreren Flurstücken bestehen.

 

Weitere Unterteilungen eines Flurstücke in noch kleinere Abschnitte sind möglich, wenn unterschiedliche Nutzungsarten aufgezeigt werden sollen. Jedoch ergeben sich hierdurch keine neuen Buchungseinheiten.

 

Flurstücke haben eine dokumentierte Flurstücknummer, die aus einer einzelnen Zahl, einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen oder einer Kombination aus zwei Zahlen besteht.



G

Gleitender Neuwertfaktor

Der gleitende Neuwertfaktor gibt Aufschluss darüber, was es kosten würde, ein bereits bestehendes Gebäude neu zu errichten. Daher spricht man auch vom Berechnungsfaktor für den Wiederaufbauwert.

 

Vor allem Versicherungen nutzen den gleitenden Neuwertfaktor, da hier in der Regel nicht der Anschaffungswert ersetzt wird. Vielmehr geht es darum, die Summe zu ermitteln, die notwendig ist, um ein gleichwertiges Gebäude zu errichten.

Grundstück

Der Grundstücksbegriff ist in Deutschland nicht gesetzlich definiert und wird umgangssprachlich unterschiedlich interpretiert.

Gemeinhin bezeichnet man als Grundstück einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet ist. Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, die auch räumlich getrennt voneinander liegen können.

Gemäß § 905 BGB umschließt das Recht des Eigentümers eines Grundstücks auch den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Oberfläche.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss stellt ein Kontrollgremium dar, dass aus unabhängigen Immobiliensachverständigen besteht. Es sammelt aktuelle Daten des Immobilienmarktes und schafft Transparenz.

 

Gesammelt werden Informationen über Grundswerte und Marktzusammenhänge. Unter anderem werden durch die jeweils zuständigen Gutachterausschüsse die regional unterschiedlichen Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.



H

Home Staging

Home Staging ist der Fachbegriff für das professionelle Adaptieren von ganzen Immobilien oder einzelnen Räumen von Gebäuden zur Verkaufsförderung. Home Staging soll die Vermarktungszeit verkürzen und den möglichen Verkaufspreis erhöhen.

 

In der Regel gehören zum Home Staging das Entrümpeln von Immobilien, der gezielte und geplante Einsatz von Möbeln, Farb- und Lichtarrangements und die Fußbodengestaltung.



I

ImmoWertV

Die Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) beinhaltet die Grundsätze der Marktwertermittlung von Immobilien. Sie dient in erster Linie Sachverständigen der Immobilienwirtschaft, Banken und Versicherungen.

 

Bis 2010 waren diese Grundsätze in der Wertermittlungsverordnung festgehalten. Diese trat schon 1998 in Kraft und wurde im Juli 2010 durch die ImmoWertV ersetzt. Aktuell gilt die ImmoWertV 2021.

Instandhaltungsrücklage

Als Instandhaltungsrücklagen werden angesparte, finanzielle Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften bezeichnet, die der Deckung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten dienen. Sie sind zwingender Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

 

Finanzielle Mittel, die als Instandhaltungsrücklage dienen, sind grundsätzlich getrennt von anderen, insbesondere privaten Vermögensmitteln zu führen und sind auf entsprechend bezeichneten Konten zu führen. Nur in Ausnahmefällen darf die Instandhaltungsrücklage für die Deckung laufender Kosten nutzbar.

 

Gesetzlich geregelt ist die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG. Sie wird von jedem Miteigentümer anteilig getragen und kann ebenso von jedem Miteigentümer verlangt und auch gerichtlich durchgesetzt werden. Die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage obliegt in der Regel dem Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.



K

Kaufabsichtserklärung

Die Kaufabsichtserklärungen werden von Maklern, Käufern oder Verkäufern häufig eingesetzt um eine Absicherung für einen geplanten Kauf zu schaffen. Kaufinteressenten erklären hier ihre Absicht, einen Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abschließen zu wollen.

 

Rechtlich verbindlich sind diese in der Regel nicht. Möglicherweise ist jedoch durch einen Anwalt zu prüfen, ob Aufwendungen, die berechtigter Weise im Vertrauen auf das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts entstanden sind, ersetzt werden müssen.

Kubatur

Kubatur ist der Fachbegriff für das Volumen eines Bauwerks. Auch die Form eines Bauwerks wird innerhalb vieler Branchen und Gewerke durch die Kubatur beschrieben.

 

Das Wort lässt sich vom lateinischen Wort "Kubus" ableiten, also Würfel.



L

Liegenschaftszins

Der Liegenschaftszins oder Liegenschaftszinssatz wird für die Berechnung des Wertes einer Immobilie insbesondere im Ertragswertverfahren benötigt. Er wird vom Gutachterausschuss ermittelt.

 

Laut § 188 BewG ist der Liegenschaftszinssatz "der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird".



M

Merkantiler Minderwert

Der Merkantile Minderwert bezeichnet die Wertminderung von Gütern, die auf Grund eines vergangenen Schadens, auch wenn dieser behoben wurde, ihren eigentlichen Wert nicht mehr erreichen. Er ist also die Differenz zwischen dem ursprünglichen Wert und dem durch den reparierten Schaden geminderten Wert.

 

Vor allem beim Handel mit Kraftfahrzeugen ist es auch in Deutschland absolut üblich, dass Unfallsfahrzeuge nicht den selben Verkaufspreis erzielen, wie unfallfreie Fahrzeuge. Dies gilt eben auch dann, wenn die Unfallschäden restlos repariert wurden und das Fahrzeug sich nicht von einem unfallfreien Fahrzeug unterscheidet. Da der tatsächliche Wert objektiv nicht abnimmt, verursacht der merkantile Minderwert keine wirkliche Veränderung des Wertes, sondern vielmehr eine geminderte Preisvorstellung potentieller Erwerber.

 

Auch in der Immobilienwirtschaft spielen merkantile Minderwerte eine Rolle. Insoweit beipielseweise instandgesetzte Immobilien subjektiv nicht mehr den Preis erzielen, den sie eigentlich wert wären, weil Erwerber Beeinträchtigungen fürchten, entsteht dem Eigentümer ein Schaden in Höhe des merkantilen Minderwerts.

 

Ein merkantiler Minderwert kann beispielsweise auch durch Gewaltverbrechen oder Selbstmorde entstehen, die sich in einer Immobilie abgespielt haben. Auch ohne (reparierte) Schäden kann hier durch negative, subjektive Empfindungen ein geminderte Preisvorstellung entstehen.



N

Nettogrundfläche

Siehe Nettoraumfläche.

Nettokaltmiete

Die Nettokaltmiete ist das, was allein für den Gebrauch der Mietsache an den Vermieter gezahlt wird. Betriebskosten und Heizungs- und Warmwasserkosten zählen nicht zur Nettokaltmiete. Diese Kosten werden neben der Nettokaltmiete im Mietvertrag gesondert dargestellt.

 

Alle Kosten zusammengefasst werden als Bruttowarmmiete bezeichnet.

Nettoraumfläche

Laut DIN 227 ist die Nettoraumfläche (NRF) eines Gebäudes und die Summe aller gewerblich oder zu Wohnzwecken nutzbaren Flächen. Häufig wird die Nettoraumfläche auch Nettogrundfläche genannt. Anders als bei der Bruttogrundfläche werden beispielsweise Wände nicht berücksichtigt.

 

Die Nettoraumfläche wird in drei Flächenarten unterteilt: Die Nutzungsfläche (NUF), die technische Funktionsfläche (TF) und die Verkehrsfläche (VF).

Nutzungsfläche

Die Nutzungsfläche (NUF) ist eine von drei Bestandteilen der Nettoraumfläche eines Gebäudes. Sie stellt die für den sinngemäßen Gebrauch eines Gebäudes effektiv nutzbare Grundfläche dar.

 

Weitere Untergliederungen der Nutzungsfläche können zum Beispiel für die Bereiche Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit oder sonstige Nutzung vorgenommen werden.



P

Paterre

Als Paterre wird das Erdgeschoss eines Gebäudes bezeichnet, welches sich in etwa auf der Höhe des Erdbodens befinden. Das Wort entstammt den alt-französischen Worten par und terre, welche "zu ebener Erde" bedeuten.

 

Die Begriffe Hoch- und Tiefpaterre bezeichnen jeweils Geschosse, die zum teil etwas über oder unter der Erde liegen. Hierbei ist die Tiefpaterre nicht mit einem Keller zu verwechseln, da sie in der Regel noch Fenster oberhalb der Erdoberfläche hat.



S

Spekulationssteuer

"Spekulationssteuer meint die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Diese greift dann, wenn es bei der Veräußerung um ein Wirtschaftsgut handelt. Immobilien gehören beispielsweise zu den Wirtschaftsgütern.

 

Für eine entsprechende Besteuerung muss es zu einer Wertsteigerung innerhalb der Spekulationsfrist gekommen sein. Diese beträgt 10 Jahre. Veräußerungen nach Ablauf der 10 Jahre werden demnach nicht berücksichtigt. Auch Immobilien, die ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt wurden oder im Jahr der Veräußerung und den beiden schon vergangenen Jahren einzig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden, sind ebenfalls nicht von der sogenannten Spekulationssteuer betroffen.



T

Teilungserklärung

"Teilungserklärung" ist ein rechtlicher Begriff aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Teilungserklärung ist die Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass sein Eigentum in sogenannte "Miteigentumsanteile" aufgeteilt wird. Diese werden mit "Sondereigentum" an einzelnen Wohnungen und / oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen verbunden.

 

Bestandteil der Teilungserklärung ist der Aufteilungsplan. Der Aufteilungsplan ist nicht viel mehr als eine Bauzeichnung, die Lage, Größe und Aufteilung der Immobilie aufzeigt. Im Rahmen des Aufteilungsplans wird die sogenannte "Abgeschlossenheitsbescheinigung" benötigt. Der Aufteilungsplan muss mithin Siegel und Unterschrift der jeweiligen Baubehörde tragen.

 

In der Regel enthalten Teilungserklärungen neben der vorbezeichneten Aufteilung des Eigentums noch eine Gemeinschaftsordnung. Diese Gemeinschaftsordnung regelt das Verhältnis der Eigentümer untereinander und kann vom Gesetz abweichende Regelungen enthalten, insoweit diese gesetzlichen Regelungen dies zulassen.



U

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch das Finanzamt ausgestellt und ist eine zwingende Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung einer Immobilie im Grundbuch. Sie wird ausgestellt, wenn der Erwerber die geschuldete Grunderwerbssteuer vollständig gezahlt hat.

 

Genauer: Das Finanzamt bestätigt im Rahmen der gewünschten Grundbucheintragung, das steuerliche Bedenken dieser Eintragung nicht entgegenstehen. Geregelt ist dies im § 22 GrEStG.



V

Vorfälligkeitsentschädigung

Die Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet das Entgeld, welches bei der vorzeitigen Ablösung eines Kredites fällig wird. Es entschädigt die Bank hinsichtlich entgangener Zinsen. unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des Kredites.

 

Eine genaue gesetzliche Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung existiert in Deutschland nicht. Häufig fallen die Entschädigungen daher recht hoch aus. Es gibt jedoch entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu diesem Thema, weshalb eine genaue und professionelle Prüfung der Entschädigungshöhe ratsam sein kann, wenn diese unverhältnismäßig hoch erscheint.



W

Wertermittlungsstichtag

Unter Wertermittlungsstichtag versteht man den Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung eines Grundstücks beziehen soll. Nur die Umstände und Faktoren, die zu diesem bestimmten Stichtag vorherrschen, sind für die Ermittlung des Immobilienwertes relevant.

 

Entsprechend wichtig ist der Wertermittlungsstichtag für die Beurteilung des aktuellen Wertes, denn dieser muss folglich mit dem Wert vor oder nach dem Stichtag nicht übereinstimmen.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserem Lexikon nur um eine erste Übersicht hinsichtlich bestimmter, häufig in der Immobilienwirtschaft auftretender Begriffe handelt. H&Z Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der aufgeführten Begriffe.