Immobilienbewertung für Nachlassangelegenheiten

Gutachterliche Unterstützung bei Erbsachen und Schenkungen

Auch Nachlassangelegenheiten sind Teil der Immobilienwirtschaft. Immobilien gehören im Rahmen des Nachlasses regelmäßig zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Vermögenspositionen. Es ist daher häufig erforderlich eine sachverständige Einschätzung der Immobilienwerte vornehmen zu lassen. Eine objektive und unabhängige Immobilienbewertung schafft Fakten und Klarheit - sowohl nach Eintritt eines Erbfalls als auch zur Klärung von Vermögenswerten im Vorfeld eines möglichen Erbes. Früher oder später wird die Verkehrswertermittlung in der Regel unausweichlich.

 

H&Z Immobilien berät Sie gerne ausführlich und mit der notwendigen Sorgfalt zum Thema Erbangelegenheiten und Immobilien. Wir finden gemeinsam heraus, wie wir Sie optimal unterstützen können und wie sich der Verkehrswert Ihrer Immobilie idealerweise ermitteln lässt. Hierbei ist es vor allem wichtig, Ihre genaue Situation zu verstehen und auf alle Fragen umfassend einzugehen. Die entsprechende Zurückhaltung und Diskretion ist selbstverständlich. Unsere Erfahrung und das notwendige Fingerspitzengefühl können dabei helfen, eine für viele nicht alltägliche und häufig schwierige Aufgabe bestmöglich zu bewältigen.


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H&Z Immobilien ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter.



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Häufige Bewertungsszenarien rund um die Erbschaft


Schenkung zu Lebzeiten

Um Streit und Unklarheiten in der Erbfolge zu vermeiden, verschenken oder veräußern einige Menschen ihre Immobilien und andere Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten. Um eine gerechte Verteilung des Vermögens zu erreichen, greifen daher viele Immobilienbesitzer für die Verkehrswertfeststellung zur professionellen Begutachtung und Wertermittlung durch einen Sachverständigen.

 

Auch die Empfänger möglicher Schenkungen und Veräußerungen - häufig innerhalb der eigenen Familie -  interessieren sich für genauere Informationen zu den betroffenen Immobilien. Der Verkehrswert, Rechte und Belastungen, zu erwartende Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten und auch steuerliche Folgen einer Schenkung oder Übertragung sind für alle Beteiligten entscheidend bei der Nachlassplanung. 

 


AUSZAHLUNG DER MITERBEN

Häufig besteht Einigkeit darüber, dass bestimmte Personen bestimmte Nachlassbestandteile erhalten sollen. So ist die Nutzung oder Verwertung einer Immobilie durch einen einzelnen Erben in vielen Fällen bereits beschlossene Sache und steht dem Familienfrieden nicht im Wege. Dennoch zahlt der künftige Immobilienbesitzer die anderen Erben meistens aus, um den Immobilienzuwachs zu kompensieren.

 

Hierfür ist es notwendig, den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie zu kennen. Auch wenn man sich grundsätzlich einig ist, besteht jedoch hinsichtlich des Auszahlungsbetrages nicht immer Einigkeit oder die Beteiligten haben zunächst gar keine Vorstellung davon, welchen Wert sie ansetzen sollen. Hierbei können Zweifel durch eine objektive Immobilienbewertung eines Sachverständigen in den meisten Fällen ausgeräumt werden. 


Pflichtteile

Dies gilt gleichermaßen für die Beurteilung von Pflichtteilsansprüchen. Pflichtteile stehen leider häufig eher im Zusammenhang mit Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Einbeziehung eines Sachverständigen zur Verkehrswertermittlung ist hier nicht nur ratsam, sondern oftmals unvermeidbar. Insoweit bereits Anwälte involviert sind, ist die Forderung nach einem Immobiliengutachten von mindestens einer Partei erfahrungsgemäß eher die Regel als die Ausnahme, da häufig nur so Fortschritte erzielt werden können.

 

Die neutralisierende Wirkung eines objektiven Dritten sollte hierbei auch nicht unterschätzt werden. Ein unabhängiger Sachverständiger erfährt in rechtlichen Auseinandersetzung nicht selten von beiden Streitparteien hohes Vertrauen.

 




Beratung und Vorgehensweise

Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell zu diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Erbschaft, Verkehrswerte und Immobilien. Gemeinsam finden wir heraus, wieviel Ihre Immobilie wert ist und welche Möglichkeiten zur künftigen Nutzung realisierbar sind. Neben der Bewertung selbst spielen zudem auch die Themen Wohnrecht / Wohnungsrecht und Nießbrauch regelmäßig eine wichtige Rolle. Auch hier unterstützen wir Sie selbstverständlich bei Ihren Fragen.

 

Eine sachverständige Expertise zum Immobilienwert von außen bietet die Grundlage dafür, die nicht alltäglichen und anspruchsvollen Fragen im Rahmen einer (möglichen) Erbschaft zufriedenstellend zu beantworten. Dabei muss es nicht immer nötig sein, ein ausführliches Gutachten für die Immobilie zu erstellen. Insbesondere dann, wenn kein Streit dem Wertermittlungsauftrag zugrunde liegt, können Kurzgutachten und Stellungnahmen zum Verkehrswert eine hinreichende und kostengünstigere Alternative bei der Wertermittlung darstellen. Auch diesbezüglich informieren wir Sie umfassend.

 

Die fachliche Beratung ist im Rahmen einer Erbschaft nur eines von mehreren Elementen für eine optimale Unterstützung. Viele unserer Klienten befinden sich zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme in einer Ausnahmesituation. Sowohl der Tod eines geliebten Menschen als auch die rechtliche Auseinandersetzung mit Familienmitgliedern oder anderen Personen sind alles andere als alltäglich und erfordern entsprechendes Feingefühl. Unser Ziel ist es grundsätzlich immer, den Aufwand für unsere Klienten und Klientinnen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, um die Situation nicht noch unnötig zu erschweren. So versuchen wir es beispielsweise zu vermeiden, die Auftraggeberseite mit der Sichtung und Beschaffung von Unterlagen und Informationen zu belasten. Auch das Fertigen von Kopien und nicht zwingend notwendige Behördenkorrespondenzen sind regelmäßig vermeidbar. Gerne erläutern wir zudem auch Ihren Miterben und / oder beteiligten Rechtsbeiständen die geplante Vorgehensweise. Wir beantworten fachliche Fragen zur Immobilie und übermitteln den Stand der Bearbeitung, sodass Sie es nicht müssen.

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