Die Mehrheit unserer Auftraggeber und Auftraggeberinnen ist nicht in der Immobilienwirtschaft zu Hause. Wird eine Immobilienbewertung erforderlich kommen viele offene Fragen auf und die meisten Menschen wollen sich zunächst informieren, bevor Sie in das berühmte kalte Wasser springen. Die häufigsten Fragen sind hierbei meistens: "Was für eine Art von Gutachten oder Wertermittlung benötige ich?", "Wie läuft der Bewertungsprozess ab?" und "Wie genau wird der Wert eigentlich berechnet?".
Gerne beantworten wir Ihnen diese Fragen hier. Sie erfahren - im Detail - welche Formen der Immobilienwertermittlung wir Ihnen anbieten können und wann welche Art der Bewertung am ehesten zu Ihrer Situation passt. Außerdem erläutern wir Ihnen unsere genaue Vorgehensweise und wie der Wert Ihrer Immobilie schlussendlich berechnet wird. Die folgenden Erläuterungen besprechen wir selbstverständlich auch in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, wenn Sie das wünschen.
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H&Z Immobilien ist fokussiert darauf, für alle Klienten die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Das bedeutet im Bereich Immobilienwertermittlung vor allem, dass der Umfang der Immobilienbewertung der Situation des Klienten passgenau entsprechen sollte. Nicht immer ist die Erstellung eines umfassenden Verkehrswertgutachtens erforderlich. Gleichzeitig genügt jedoch auch nicht immer die Erstellung einer einfachen Stellungnahme. Die Anforderungen an eine Verkehrswertermittlung variieren je nach Situation stark. Das vorrangige Ziel jeder Beratung und von jedem Erstgespräch ist es daher, zunächst einmal die Rahmenbedingungen des Bewertungszweckes genau zu verstehen. So können wir am ehesten beurteilen, welche Leistung am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei staatlichen Behörden und Gerichten, für Bankanträge oder auch einfach privat, wenn ein möglichst hoher Detailgrad erzielt werden soll,
kommt man regelmäßig nicht am Verkehrswertgutachten vorbei.
Das Gutachten im Sinne des § 194 des Baugesetzbuches gilt als umfangreiche Wertermittlung, die umfassende rechtliche und mathematische Erläuterungen enthält. Es werden nicht nur die
Vorgehensweise und die Berechnungsgrundsätze inklusive der geltenden Rechtsvorschriften beleuchtet und erläutert - Ermessensentscheidungen werden ebenso begründet und definiert wie angewendete
Sondervorschriften. Zudem enthalten Verkehrswertgutachten neben einer ausführlichen Beschreibung der baulichen Anlagen und Nebenanlagen auch Angaben zum Bewertungszweck, zum Auftraggeber und zum
Ortstermin. Beigefügte Anlagen wie Orthofotos, Regionalkarten, Liegenschaftskarten, Bodenrichtwertkarten und Fotos dokumentieren die Bewertung und können der Beweissicherung dienen. So wird
gewährleistet, dass der gesamte Wertermittlungsprozess durch Dritte nachvollzogen werden kann.
Eine Stellungnahme hinsichtlich des Verkehrswertes einer Immobilie umfasst bei H&Z Immobilien durchschnittlich 1 - 3 Seiten und beschränkt sich auf das Endergebnis der Verkehrswertberechnung
und die wichtigsten Besonderheiten der Immobilie. Die systematischen, mathematischen und juristischen Erläuterungen, die vor allem ein Gutachten ausmachen, sind nicht Teil einer einfachen
Stellungnahme. Ebenfalls nicht enthalten sind Fotos oder sonstigen Anhänge. Da sich das Ergebnis jedoch i.d.R. nicht von dem eines Verkehrswertgutachtens unterscheidet, sind Stellungnahmen die
optimale Lösung für jeden, der zwar den Verkehrswert benötigt, aber kein Interesse an seitenlangen Erklärungen und Abhandlungen hat. Für Behörden und rechtliche Auseinandersetzungen sind
Stellungnahmen jedoch insbesondere aufgrund der fehlenden Beweisführung regelmäßig ungeeignet.
In besonderen Fällen können Stellungnahmen auch zu einzelnen, konkreten Fragen gefertigt werden und sich nicht nur auf den Gesamtwert beziehen - so kann ein Sachverständiger beispielsweise zum
Werteinfluss einer einzelnen baulichen Maßnahmen oder hinsichtlich des Wertes eines Wegerechts befragt werden.
Das Kurzgutachten ist eine vereinfachte Form des vollständigen Verkehrswertgutachtens und die preisgünstigere Alternative. Während das Ergebnis und der Aufbau des Kurzgutachtens sich nicht von
dem eines vollständigen Verkehrswertgutachtens unterscheiden, unterscheiden sich jedoch die juristischen und mathematischen Erläuterungen. Diese sind beim Kurzgutachten nicht so umfangreich und
insgesamt kürzer gehalten. Dies gilt auch für Anhänge innerhalb des Gutachtens und die Fotodokumentation des Objekts. Man kann sagen, dass das Kurzgutachten eine inhaltlich reduzierte Variante
eines Verkehrswertgutachtens ist. Wer also eine übersichtliche Gesamtdarstellung des Immobilienwertes wünscht, aber auf die Ansprüche und den Detailgrad eines Verkehrswertgutachtens im Sinne des
Baugesetzbuches verzichten kann, ist mit dem Kurzgutachten gut bedient.
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Kurzgutachtens liegt etwas unter der eines "großen" Verkehrswertgutachtens und Sie sollten mit etwa 2 - 3 Wochen rechnen. Hier verhält es sich
ähnlich wie bei einem Verkehrswertgutachten und behördliche Nachfragen und Recherchen können die Bearbeitung verzögern. Damit ist jedoch selten zu rechnen.
H&Z Immobilien bietet seinen Kunden an, schon vorhandene Wertermittlungen und Gutachten auf Ihre Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Es gibt unterschiedlichste Situationen, in denen eine derartige
Überprüfung bzw. eine Zweite Meinung hilfreich sein kann. Immer wieder kann es passieren, dass Gutachten angezweifelt werden. Hier wird regelmäßig entweder die inhaltliche
Richtigkeit eines Gutachtens in Frage gestellt oder aber die Qualifikation oder Objektivität des Erstellers. Zudem kommt es auch vor, dass einfach die Art der Bewertung oder das Alter
der Unterlagen für Zweifel sorgen. Insbesondere aufgrund der aktuell rasanten Marktentwicklung besteht nicht immer Einigkeit darüber, ob vorliegende Bewertungen noch ihre Gültigkeit haben. Die
Aktualität einer Wertermittlung kann problemlos überprüft werden. Wenngleich die Bewertung als Ganzes nicht grundliegend veraltet sein muss, kann jedenfalls stellenweise die Korrektur einzelner
Punkte erforderlich sein.
In jedem Fall kann eine zweite Meinung Abhilfe schaffen. Vorurteile und Zweifel können so ausgeräumt werden und im Idealfall spart man sich das Geld und den Aufwand für eine neue, vollständige
Wertermittlung.
Unbebaute Grundstücke: Baugrundstücke, Landwirtschaftsflächen, forstwirtschaftliche Flächen, Gartenland, Erholungsflächen, Wasserflächen, Sondernutzungsflächen
Bebaute Grundstücke: Einfamilienhäuser, Reihenmittelhäuser, Reihenendhäuser, Doppelhaushälften, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Lofts, Penthouses, Tiny Houses, Einliegerwohnungen, Wochenendhäuser, Garagen, Poolhäuser, Gästehäuser
Besondere Objekte: Stallungen, Praxisräume, Lagerhallen, Werkstätten, Konferenzzimmer und Räumlichkeiten für technische Einrichtungen
Rechte und Lasten: Erbbaurechte, Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Wohnungsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Überbau
Die Frage, wie der Bewertungsprozess aus Kundensicht abläuft, ist grundsätzlich schnell beantwortet. Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und entscheiden für uns für eine der oben genannten Möglichkeiten Ihre Immobilie zu bewerten.
Bereits im Rahmen dieser Erstberatung können wir einen Termin für die Besichtigung der Immobilie(n) vor Ort vereinbaren. Sollten Sie sich zunächst mit jemandem besprechen oder die Entscheidung in Ruhe überdenken wollen, kann die Terminvereinbarung jedoch auch warten. Sie nehmen sich die Zeit, die Sie brauchen und kontaktieren uns zur Absprache eines Termines erneut. Wenn möglich, können angedachte Termine auch eine Zeit lang reserviert werden.
Wenn der Termin feststeht, erhalten Sie via E-Mail eine Terminbestätigung, die gleichzeitig eine Übersicht über die von uns benötigten Unterlagen enthält. Wenngleich es Ihnen freisteht, uns diese Unterlagen schon im Vorfeld zu senden, reicht es grundsätzlich aus, diese beim Ortstermin vorzuhalten. Sollten Unterlagen fehlen, prüfen wir deren Notwendigkeit und unterstützen Sie gerne auch bei der Nachbeschaffung. Selbstverständlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, uns schon im Vorfeld der Besichtigung zu kontaktieren, um offene Fragen zu notwendigen Dokumenten zu klären. Erfahrungsgemäß ist der Austausch hierzu jedoch im Rahmen des Ortstermines ausreichend.
Der Ortstermin dient dazu, die Immobilie und zugehörige Unterlagen mit Ihnen gemeinsam zu sichten und alle relevanten Feststellungen zu tätigen. Auch die Auftragsunterzeichnung findet im Rahmen des Besichtigungstermines statt. Neben der Bürokratie und der Objektbesichtigung gehört auch das Gespräch mit Ihnen als Eigentümer bzw. Bewohner zur notwendigen Informationsbeschaffung. Die Menschen, die in der Immobilie leben, ergänzen die Feststellungen des Sachverständigen durch ihr Wissen und ihre Erfahrung mit dem Objekt grundsätzlich immer. Selbstverständlich bietet der Termin vor Ort auch für die Auftraggeberseite immer die Möglichkeit, offene Fragen in einem persönlichen Gespräch anzusprechen.
Nach dem Besichtigungstermin sind für Sie als Auftraggeberin / Auftraggeber in der Regel alle Aufgaben erfüllt. Soweit dies möglich ist, werden wir neben der Erstellung der Immobilienbewertung auch die Beschaffung notwendiger Unterlagen und ggf. Behördenkorrespondenzen für Sie übernehmen und Ihre notwendige Mitwirkung auf ein Minimum begrenzen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen hierzu die Möglichkeit, uns entsprechend zu bevollmächtigen. Selbstverständlich schließt dieses Angebot jedoch nicht aus, dass Sie sich selbst aktiv in derartige Prozesse mit einbringen, sollten dies wünschen.
Schlussendlich erhalten Sie die fertige Immobilienbewertung. H&Z Immobilien arbeitet - wenn möglich - papierlos. Die Übergabe der Immobilienbewertung erfolgt daher grundsätzlich auf elektronischem Wege in Form geschützter PDF-Dokumente, ist jedoch auch in gedruckter Form möglich. Da sich Immobilienbewertungen grundsätzlich komplex darstellen, stehen wir Ihnen nach Übergabe des Ergebnisses für offene Fragen und Unklarheiten selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung.
Die Bearbeitungszeit für Immobilienwertermittlungen hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Vollständigkeit vorgelegter Unterlagen, möglicherweise notwendige Behördenkorrespondenz, die Größe des Bewertungsobjektes und auch die Komplexität des Auftrages insgesamt beeinflussen die Bearbeitungszeit eines Wertermittlungsauftrages maßgeblich. Dennoch versuchen wir bestimmte Zeitrahmen für den jeweiligen Leistungsumfang einzuhalten. Zeichnen sich Verzögerungen ab oder ist von Anfang klar, dass aktuelle Bearbeitungszeiten abweichen, informieren wir Sie diesbezüglich immer rechtzeitig.
Sprechen Sie uns gerne einfach auf die vermutete Bearbeitungszeit oder den aktuellen Fortschritt an. Wir verstehen gut, dass Auftraggeber in den meisten Fällen keine Zeit verlieren wollen und sich für den aktuellen Stand der Bearbeitung interessieren.
Die Bearbeitungszeit eines vollständigen Gutachtens beträgt aktuell ca. 3 - 5 Wochen. Pauschale Angaben sind hier doch insbesondere deshalb schwierig, weil die Komplexität von umfassenden Verkehrswertgutachten sich von Fall zu Fall deutlich unterscheiden kann. Recherchen und insbesondere behördliche Auskünfte können die Bearbeitung verzögern.
Die Bearbeitungszeit eines Kurzgutachtens liegt etwas unter der eines Vollgutachtens und Sie sollten mit etwa 2 - 4 Wochen rechnen. Auch hier verhält es sich ähnlich wie bei einem Verkehrswertgutachten und behördliche Nachfragen und Recherchen können die Bearbeitung verzögern. Damit ist jedoch bei einem Kurzgutachten nur selten zu rechnen.
Die Bearbeitungszeit für eine Stellungnahme nimmt in der Regel nicht mehr als 1 - 2 Wochen in Anspruch. In besonders dringenden Fällen, wenn beispielsweise Kaufentscheidungen getroffen werden sollen, ist die priorisierte Bearbeitung unter 7 Tagen gegen einen geringfügigen Aufpreis möglich, insoweit unsere Kapazitäten dies zulassen.
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H&Z Immobilien arbeitet im Bereich der Immobilienwertermittlung ausschließlich mit Pauschalpreisen. Diese Pauschalpreise sind ein verbindlicher Teil der Auftragsunterlagen und setzen sich aus einem Grundpreis, der Anfahrtspauschale und möglichen Aufpreisen für Zusatzleistungen und Besonderheiten zusammen. Derartige Besonderheiten bestehen zum Beispiel dann, wenn sich neben Wohnhaus und Garage zusätzliche bauliche Anlagen auf dem Grundstück befinden. Dazu zählen beispielsweise Stallungen, Werkstätten, Lagerhallen oder Gasthäuser. Versteckte Kosten gibt es nicht und den Gesamtpreis für Ihren Wertermittlungsauftrag erfahren Sie immer bereits im Vorfeld, sodass Sie von Anfang an wissen, was auf Sie zukommt.
Pauschalpreise |
Unbebaute Grundstücke / Gartengrundstücke |
Eigentumswohnungen |
Einfamilien- u. Reihenhäuser Doppelhaushälften |
Zweifamilienhäuser |
Mehrfamilienhäuser |
Stellungnahmen: |
499 € | 599 € | 599 € | 699 € | a.A. |
Kurzgutachten: |
799 € | 1099 € | 1099 € | 1299 € | a.A. |
Vollgutachten: |
a.A. |
1799 € | 1799 € | 1999 € | a.A. |
(Die Tabelle lässt nach links und rechts wischen.)
Anfahrt
|
bis 15 Km |
bis 25 Km | bis 35 Km | bis 75 Km | bis 150 Km |
Kosten: |
0 € |
39 € |
59 € | 89 € |
149 € |
Besonderheiten
|
zusätzl. Flurstücke |
zusätzl. Bebauung |
Beschaffung Grundbuchauszug |
Aufpreis: |
49 € / Flurstück | 99 € / Anlage |
49 € |
* Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer i.H.v. 19 %; ** je Recht / Belastung
Der Verkehrswert einer Immobilie wird auch Marktwert genannt (vgl. § 194 BauGB) und bezieht sich in der Regel sowohl auf die rechtlichen Gegebenheiten des Wertermittlungsobjektes als auch seine tatsächlichen Eigenschaften. Relevante rechtliche Gegebenheiten eines Grundstückes können hierbei beispielsweise Belastungen mit Leitungs- oder Wegerechten für angrenzende Nachbarn sein. Bei den tatsächlichen Eigenschaften spielen insbesondere Lage, Ausstattung und Zustand der Immobilie eine Schlüsselrolle. Emotionale Werte hingegen sind für das Ergebnis irrelevant. Die Bewertung erfolgt außerdem immer zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem sogenannten Wertermittlungsstichtag. Sind unterschiedliche Werte für unterschiedliche Zeitpunkte gefragt, müssen mehrere Berechnungen durchgeführt werden.
Bewertet werden können bebaute und unbebaute Grundstücke als Ganzes, Grundstücksteile, einzelne Grundstücksbestandteile und / oder Grundstückszubehör.
Vereinfacht betrachtet hängt der Wert einer Immobilie grundsätzlich immer von der aktuellen Marktsituation ab. Angebot und Nachfrage sind immer maßgeblich für den Verkehrswert. Übersteigt die Nachfrage das Angebot, steigen die Preise. Gibt es mehr Angebot als Nachfrage, sinken die Preise - bis hier hin handelt es sich also um die Grundsätze der Marktwirtschaft. Auch eine beliebte Lage wird den Verkehrswert immer positiv beeinflussen. Minderwertige Baumaterialien oder Straßenlärm werden wiederum immer einen negativen Einfluss haben. Als Grundlage für eine faktenbasierte Berechnung, möglicherweise sogar als Basis für eine juristische Entscheidung oder zur Schlichtung eines Streites sind derartige Ansatzpunkte alleine jedoch zu einfach, wenngleich sie nicht falsch sind. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen und Anforderungen an eine Verkehrswertermittlung klar gesetzlich definiert. Maßgeblich sind hierbei vor allem das Baugesetzbuch (BauGB) und die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Für die Ermittlung des Verkehrswertes in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften können drei normierte Verfahren zur Anwendung kommen. Hierbei handelt es sich um das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das gilt bei H&Z Immobilien auch, wenn es sich bei der Bewertung "nur" um ein Kurzgutachten oder eine Stellungnahme handelt. Kurzgutachten und Stellungnahmen sind allerdings grundsätzlich nicht gesetzlich definiert.
Ziel des Vergleichswertverfahrens ist es, das Bewertungsobjekt mit ähnlich ausgestatteten Objekten in gleicher Lage zu vergleichen. Insoweit entsprechend übereinstimmende Objekts einschließlich Ihrer Verkaufsdaten vorliegen, kann hier von einem sehr genauen Verfahren gesprochen werden. Die tatsächliche Marktlage, unabhängig von möglicherweise hohen oder niedrigen Herstellungs- und Erwerbskosten, kann hier unter Umständen exakt abgebildet werden. Hinzu kommt, dass dieses Verfahren im Grundgedanken simpel ist und leicht nachvollzogen werden kann. In der Praxis scheitert dieses Verfahren jedoch insbesondere bei komplexen und außergewöhnlichen Immobilien regelmäßig an den entsprechend übereinstimmenden Vergleichsobjekten - auch, wenn Vergleichswerte durch entsprechende Zu- und Abschläge theoretisch angepasst werden können. Vor allem selbst genutzte Einfamilienhäuser sind nicht selten durch besondere Ein- und Umbauten und sonstige Besonderheiten geprägt. Das erschwert die Suche nach passenden Vergleichsobjekten. Zudem erweist sich die Vergleichswertsuche bei einem nervösen, schwankenden Markt nicht immer als zuverlässig. Jedenfalls bei unbebauten Grundstücken und innerhalb der Bodenrichtwerte anderer Verfahren, wird die Vergleichswertermittlung sich jedoch regelmäßig als Vorzugsvariante herausstellen.
Das Sachwertwertverfahren kombiniert den Bodenwert, der meist auf indirekten Vergleichswerten fußt, und die Herstellungskosten der baulichen Anlagen und Außenanlagen, die hinsichtlich des Alters der Anlagen gemindert werden. Diese Herstellungskosten setzen sich hierbei aus den Werten einzelner Baugruppen (bspw. Außen- und Innenwände, Fenster, Dachkonstruktion usw.) zusammen, deren Standardstufe beurteilt wird. Schlussendlich ergeben sich Quadratmeterpreise und Wertansätze, die sich auf die Bruttogrundfläche der baulichen Anlagen beziehen. Da es sich selten um Neubauten handelt, werden diese Kosten einer sogenannten Alterswertminderung unterzogen, um dem Alter der Anlage gerecht zu werden. Um den so ermittelten Sachwert an die aktuelle Marktsituation anzupassen, werden zusätzlich Sachwertfaktoren angewendet, die i.d.R. von den zuständigen Gutachterausschüssen abgeleitet werden. Insgesamt betrachtet ist das Sachwertverfahren durchaus komplex. Während die Nachvollziehbarkeit dieses Verfahrens für einen Laien durchaus anspruchsvoll ist, deckt das Sachwertverfahren jedoch auch die preisliche Einordnung von komplexen und individuell gestalteten Objekten ab, die häufig notwendig ist. Zudem wird der Substanzwert der Immobilie beleuchtet. Bei sehr modern und nachhaltig gestalteten Objekten kann bemängelt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben zu den Kostenansätzen einzelner Baugruppen stellenweise nicht mehr zeitgemäß sind. Solange die bereits geforderten und diskutierten Aktualisierungen hier nicht umgesetzt werden, können sachverständige Anpassungen bei bestimmten Baugruppen erforderlich sein. Das erfordert allerdings auch die ausreichende Erfahrung und Sachkunde des Sachverständigen.
Das Sachwertverfahren wird vorrangig bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet. Es kann sich auch für Bungalows und Wochenendhäuser eignen.
Das Ertragswertverfahren, wie der der Name schon sagt, fokussiert sich auf die Betrachtung möglicher Erträge in Kombination mit dem Bodenwert. Typische Immobilienobjekte, für die das Ertragswertverfahren zum Einsatz kommt, sind daher vermiete Objekte wie Eigentumswohnungen, sonstige Kapitalanlageobjekte und Gewerbeobjekte. Ähnlich dem Sachwertverfahren wird also zunächst der Bodenwert ermittelt. Da das Ertragswertverfahren jedoch quasi einen Blick in die Zukunft wagt, wird der Bodenwert verzinst. Im Anschluss werden mögliche (Miet-)Einnahmen um die Bewirtschaftungskosten gemindert, um den Reinertrag zu ermitteln. Die Bewirtschaftungskosten setzen sich hierbei in aller Regel aus den Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und einem Mietausfallwagnis zusammen. Dieser Reinertrag führt multipliziert mit dem sogenannten "Vervielfältiger" zum Gebäudeertragswert. Für die Berechnung des Vervielfältigers selbst werden der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer herangezogen.
Die Kombination aus abgezinstem Bodenwert und Gebäudeertragswert bildet den Ertragswert der Immobilie. Auch hier ist offensichtlich, dass das Verfahren für Laien nicht ganz einfach zu durchschauen ist. Dennoch handelt es sich um eine erprobte und faktenbasierte Berechnung. Es handelt sich allerdings auch um eine zukunftsorientierte Berechnung. Mieten können beispielsweise stark fallen oder steigen, womit ein Kernelement der Berechnung im schlimmsten Fall auf wackligen Füßen steht. Risiken bei der Wertermittlung ertragsorientierter Objekte sind allerdings grundsätzlich nie auszuschließen, das ist keine exklusive Eigenschaft des Ertragswertverfahrens.
Marktwert vs. Verkehrswert
Immer wieder kommt die Frage auf, worin eigentlich der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert besteht und welchen Wert man wofür benötigt. Tatsächlich
gibt es diesen Unterschied nicht und beide Begriffe werden synonym verwendet. Sie sind also austauschbar und bedeuten dasselbe. Möglicherweise auch, weil sich Unklarheiten hierzu hartnäckig
gehalten haben, hat diesbezüglich auch der Gesetzgeber reagiert und den Begriff "Marktwert" 2004 in das Baugesetzbuch aufgenommen:
§ 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche
Verhältnisse zu erzielen wäre.
K O N T A K T
INFORMATIONEN:
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Das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Berlin Köpenick, das sich insbesondere auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen spezialisiert hat. Der Geschäftsführer und Inhaber Benjamin Zühlke, geboren in Schöneiche bei Berlin, steht seinen Klienten als DEKRA-zertifizierter (D1 Plus) Sachverständiger, staatlich anerkannter Immobilienkaufmann (IHK) und Immobilienberater für sämtliche Fragen zum Thema Immobilienbewertung in Berlin und Brandenburg zur Verfügung.
Zum Leistungsspektrum von H&Z Immobilien gehören insbesondere die Erstellung von Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) i.S.d. § 194 BauGB, Kurzgutachten und Stellungnahmen.
Darüber hinaus berät H&Z Immobilien seine Klienten zu den immobilienwirtschaftlichen Themen Immobilienerwerb,
Immobilienverkauf, grundstücksbezogene Rechte und Lasten und Beschaffung von immobilienwirtschaftlich relevanten Dokumenten und Informationen.
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